Aktualisiertes „Merkblatt zum Deponieren von Porenbeton“
Vor dem Hintergrund der Deponieverordnung vom Juni 2009 hat der Bundesverband Porenbetonindustrie e.V. die Porenbetonprodukte sämtlicher Mitgliedswerke erneut auf ihre Deponiefähigkeit untersuchen lassen. Wie die LGA Nürnberg für alle in Deutschland hergestellten Porenbetonprodukte bestätigt, kann der Baustoff nach wie vor problemlos auf Deponien der Deponieklasse 1 abgelagert werden. Ungeachtet dessen steht bei der gesamten Porenbetonindustrie die Wiederverwertung des Baustoffs im Vordergrund. Rückstände aus dem Herstellungsprozess werden als Produktionsrohstoff zu 100 Prozent rückgeführt. Das gilt auch für sortenreine Porenbetonreste von den Baustellen.
[www.bv-porenbeton.de]