Das Ziel „Modernisierung“
verfehlt?
Die Vergaberechtsnovelle – was ändert sich?
Anfang des Jahres 2003 begannen – unter Einbeziehung des Verfassers – die ersten Überlegungen zur Novellierung des deutschen Vergaberechts. Mit der Zustimmung des Bundesrates am 13. Februar 2009 zum „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ (sog. GWB-Novelle) haben diese Arbeiten nun nach 6 Jahren ihr Ende gefunden. Laut Auskunft des federführenden Wirtschaftsministeriums wird das Gesetz spätestens am 1. Mai 2009 in Kraft treten.
Vorbemerkung
Wie sich dem Gesetzestitel entnehmen lässt, soll das Vergaberecht modernisiert, vereinfacht, transparenter gestaltet und mit dem europäischen Recht, insbesondere den Richtlinien 2004/18/EG (Vergabekoordinierungsrichtlinie) und der neuen Richtlinie 2007/66/EG (Rechtsmittel-Richtlinie) in Einklang gebracht werden. Mit Inkrafttreten des neuen Rechts müssen sich sowohl öffentliche Auftraggeber als auch die bauausführende Wirtschaft als Bieter an zahlreiche Neuerungen gewöhnen. Die wichtigsten Änderungen sollen im Folgenden kurz dargestellt werden: