Das Ziel „Modernisierung“
verfehlt?

Die Vergaberechtsnovelle – was ändert sich?

Anfang des Jahres 2003 begannen – unter Einbeziehung des Verfassers – die ersten Überlegungen zur Novellierung des deutschen Vergaberechts. Mit der Zustimmung des Bundesrates am 13. Februar 2009 zum „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ (sog. GWB-Novelle) haben diese Arbeiten nun nach 6 Jahren ihr Ende gefunden. Laut Auskunft des federführenden Wirtschaftsministeriums wird das Gesetz spätestens am 1. Mai 2009 in Kraft treten.

Vorbemerkung

Wie sich dem Gesetzestitel entnehmen lässt, soll das Vergaberecht modernisiert, vereinfacht, transparenter gestaltet und mit dem europäischen Recht, insbesondere den Richtlinien 2004/18/EG (Vergabekoordinierungsrichtlinie) und der neuen Richtlinie 2007/66/EG (Rechtsmittel-Richtlinie) in Einklang gebracht werden. Mit Inkrafttreten des neuen Rechts müssen sich sowohl öffentliche Auftraggeber als auch die bauausführende Wirtschaft als Bieter an zahlreiche Neuerungen gewöhnen. Die wichtigsten Änderungen sollen im Folgenden kurz dargestellt werden:

 

I. Neue Regelungen

im Vergabeverfahren

...

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 10/2013 NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

Die Rügeobliegenheit des Bieters

Das Rügeerfordernis und insbesondere dessen zeitliche Anforderungen werden in der Praxis von den am Auftrag interessierten Unternehmen häufig unterschätzt. Dadurch wird der Weg ins...

mehr
Ausgabe 08/2016

Das neue Vergaberecht

Anders als bei früheren Änderungen des Vergaberechts hat das Parlament die Vorgaben der drei neuen EU-Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014 rechtzeitig zum Ablauf der Frist in nationales Recht...

mehr
Ausgabe 09 /2009

Zur Wiederholung von vergabe- rechtswidrigen Wertungen

Eine Entscheidung des OLG Frankfurt vom 10. Februar 2009

Können sich die Bieter auf Entscheidungen der Vergabestelle verlassen? Grundsätzlich billigt das Vergaberecht dem öffentlichen Auftraggeber einen Beurteilungsspielraum zur Bewertung der Fachkunde,...

mehr
Ausgabe 07/2009

Risiken im Vergabeverfahren

Kommentare zur aktuellen Rechtsprechung für die Bauwirtschaft

Das Vergabeverfahrensrisiko liegt beim öffentlichen Auftraggeber Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11. Mai 2009 – VII ZR 11/08 – (www.ibr-online.de) Folgendes entschieden: 1. Ein...

mehr
Ausgabe 05/2010

Wann erhalte ich Schadensersatz?

Nutzlose Aufwendungen für die Erstellung eines Angebotes

Voraussetzungen für den Schadensersatz Bei Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte hat der Bieter gemäß § 97 Abs. 7 GWB einen ausdrücklichen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber die...

mehr