Risiken im Vergabeverfahren

Kommentare zur aktuellen Rechtsprechung für die Bauwirtschaft

Das wichtigste zuerst: Wie unser Autor, Rechtsanwalt Michael Werner vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, kundig kommentiert, hat das BGH mit dem unten erläuterten und sehr erfreulichen Urteil zur teilweise unübersichtlichen Rechtsprechung rund um das Vergabeverfahrensrisiko nun ein endgültiges Votum abgegeben. Als zweites Urteil wird hier eine Entscheidung des OLG München zu aus Gutachten erkennbaren Risiken vorgestellt.

Das Vergabeverfahrensrisiko liegt beim öffentlichen Auftraggeber

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11. Mai 2009 – VII ZR 11/08 – (www.ibr-online.de) Folgendes entschieden:

1. Ein Zuschlag in einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögertem öffentlichen Vergabeverfahren über Bau-
leistungen erfolgt auch dann zu den ausgeschriebenen Fristen und Terminen, wenn diese nicht mehr eingehalten werden können.

2. Der so zustande gekommene Bauvertrag ist ergänzend dahin auszulegen, dass die Bauzeit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles und der vertragliche Vergütungsanspruch in...

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