Mehrvergütungsansprüche
bei verzögerter Zuschlagserteilung
Zum Stand der Rechtsprechung nach dem BGH-Urteil vom 11.5.2009
Mit seiner Entscheidung vom 11.5.2009 (Az.: VII ZR 11/08) äußerte sich der Bundesgerichtshof zu der Frage, ob ein öffentlicher Auftraggeber bei einer verzögerten Zuschlagserteilung den daraus resultierenden Mehrvergütungsansprüchen des beauftragten Bieters ausgesetzt ist. Dies wurde vom Bundesgerichtshof prinzipiell befürwortet. Doch muss sich erst noch herausstellen, ob der öffentliche Auftraggeber tatsächlich stets das Risiko einer verspäteten Auftragserteilung trägt (vgl. zum Beispiel die Beiträge von Kus, in: IBR 2009, S. 310, 311, 312). Nachdem zwischenzeitlich erste ober- und höchstrichterliche Folgeentscheidungen vorliegen, davon alleine drei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs selbst, ist es Zeit für eine erste Bestandsaufnahme.
Mehrvergütungsanspruch nach BGH-Urteil vom 11.5.2009
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11.5.2009 nicht entschieden, dass sich in allen Fällen einer verzögerten Vergabe die Frage nach einer Anpassung der ursprünglich angebotenen Vergütung stellt. Er hat erstens über eine Verzögerung des Zuschlags auf Grund eines Nachprüfungsverfahrens befunden, zweitens handelte es sich um eine öffentliche Ausschreibung, also kein Verhandlungsverfahren, und drittens hat er diese Entscheidung auf solche Fälle beschränkt, bei denen der öffentlichen Auftraggeber die veränderten Bauzeiten, die sich aus der...