Nur jeder Fünfte schafft es am Bau bis zur Regelaltersrente
Was bei der gesetzlichen Rente der Standardfall sein soll, ist in der Bauwirtschaft die große Ausnahme. Gerade einmal 20 Prozent der gewerblichen Bauarbeitnehmer sind in der Lage, bis zum 65. Lebensjahr ihren Beruf auszuüben. Dies geht aus aktuellen Auswertungen von Soka-Bau (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes) hervor. Fast 50 % der Bauleute scheiden weit vor dem 65. Lebensjahr aus dem aktiven Berufsleben aus. Das Durchschnittsalter bei Rentenbeginn liegt bei 62 Jahren und zwei Monaten. Und rund ein Drittel der gewerblichen Bauarbeitnehmer muss wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung – im Durchschnitt mit 55 Jahren und acht Monaten – den Beruf aufgeben.
Hohe Rentenabschläge
Die durchschnittliche Regelaltersrente beträgt derzeit für Bauleute rund 1.300 €. Erwerbsminderungsrentner müssen im Schnitt mit rund 900 € auskommen. Wer vor dem 65. Lebensjahr in Rente geht – das sind am Bau 80 Prozent der Arbeitnehmer – muss deutliche Rentenabschläge in Kauf nehmen. Jedes Jahr schlägt mit 3,6 % Abzug von der Regelaltersrente zu Buche. Mit Blick auf die Rente mit 67 haben Bauleute in Zukunft mit Rentenkürzungen von 18 % und mehr zu rechnen. „Es kann nicht sein, dass gewerblich Beschäftigte der Bauwirtschaft, die mit 60 Jahren – nach über 40-jähriger Tätigkeit am Bau – aus gesundheitlichen Gründen in Rente gehen, derart hohe Rentenabschläge hinnehmen müssen“, sagt Soka-Bau-Vorstand Karl-Heinz Sahl.
Branchenweite Zusatzversorgung
Zusätzlich zur gesetzlichen Rente erhalten ehemalige Bauarbeitnehmer eine Rentenbeihilfe von Soka-Bau in Höhe von rund 80 EUR im Monat. Die Arbeitgeber der Bauwirtschaft finanzieren mit Beiträgen in Höhe von derzeit 3,2 % des Bruttolohns diese branchenweite zusätzliche Altersversorgung. „Die Rentenbeihilfe wurde bereits vor über 50 Jahren von den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft auf den Weg gebracht, um branchenspezifische Nachteile für Bauarbeitnehmer wie zum Beispiel regelmäßige Arbeitsausfälle und häufige Arbeitsplatzwechsel hinsichtlich der gesetzlichen Rente auszugleichen. Die für Bauarbeitnehmer zu erwartenden Rentenabschläge bei der Rentemit 67 kann die Rentenbeihilfe aber keinesfalls kompensieren“, erklärt Sahl.
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