Nur jeder Fünfte schafft es am Bau bis zur Regelaltersrente

Was bei der gesetzlichen Rente der Standardfall sein soll, ist in der Bauwirtschaft die große Ausnahme. Gerade einmal 20 Prozent der gewerblichen Bauarbeitnehmer sind in der Lage, bis zum 65. Lebensjahr ihren Beruf auszuüben. Dies geht aus aktuellen Auswertungen von Soka-Bau (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes) hervor. Fast 50 % der Bauleute scheiden weit vor dem 65. Lebensjahr aus dem aktiven Berufsleben aus. Das Durchschnittsalter bei Rentenbeginn liegt bei 62 Jahren und zwei Monaten. Und rund ein Drittel der gewerblichen Bauarbeitnehmer muss wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung – im Durchschnitt mit 55 Jahren und acht Monaten – den Beruf aufgeben.

 

Hohe Rentenabschläge

Die durchschnittliche Regelaltersrente beträgt derzeit für Bauleute rund 1.300 €. Erwerbsminderungsrentner müssen im Schnitt mit rund 900 € auskommen. Wer vor dem 65. Lebensjahr in Rente geht – das sind am Bau 80 Prozent der Arbeitnehmer – muss deutliche Rentenabschläge in Kauf nehmen. Jedes Jahr schlägt mit 3,6 % Abzug von der Regelaltersrente zu Buche. Mit Blick auf die Rente mit 67 haben Bauleute in Zukunft mit Rentenkürzungen von 18 % und mehr zu rechnen. „Es kann nicht sein, dass gewerblich Beschäftigte der Bauwirtschaft, die mit 60 Jahren – nach über 40-jähriger Tätigkeit am Bau – aus gesundheitlichen Gründen in Rente gehen, derart hohe Rentenabschläge hinnehmen müssen“, sagt Soka-Bau-Vorstand Karl-Heinz Sahl.

 

Branchenweite Zusatzversorgung

Zusätzlich zur gesetzlichen Rente erhalten ehemalige Bauarbeitnehmer eine Rentenbeihilfe von Soka-Bau in Höhe von rund 80 EUR im Monat. Die Arbeitgeber der Bauwirtschaft finanzieren mit Beiträgen in Höhe von derzeit 3,2 % des Bruttolohns diese branchenweite zusätzliche Altersversorgung. „Die Rentenbeihilfe wurde bereits vor über 50 Jahren von den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft auf den Weg gebracht, um branchenspezifische Nachteile für Bauarbeitnehmer wie zum Beispiel regelmäßige Arbeitsausfälle und häufige Arbeitsplatzwechsel hinsichtlich der gesetzlichen Rente auszugleichen. Die für Bauarbeitnehmer zu erwartenden Rentenabschläge bei der Rentemit 67 kann die Rentenbeihilfe aber keinesfalls kompensieren“, erklärt Sahl.

[www.soka-bau.de]

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 10/2010

Lohnzusatzkosten senken – soziale Verantwortung zeigen

Betriebliche Altersversorgung

Zur Stabilisierung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) wurden 2001 der Riester-Faktor und 2002 das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt. 2007 folgte die Entscheidung,...

mehr
Ausgabe 12/2009

Urlaubsentschädigung jetzt beantragen

Bauarbeitnehmer sollten ihre Anträge auf Auszahlung einer Urlaubsentschädigung für das Jahr 2007 spätestens bis zum 31. Dezember 2009 an Soka-Bau (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der...

mehr
Ausgabe 12/2010

Urlaubsentschädigung jetzt beantragen

Bauarbeitnehmer sollten ihre Anträge auf Auszahlung einer Urlaubsentschädigung für das Jahr 2008 spätestens bis zum 31. Dezember 2010 an Soka-Bau (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der...

mehr
Ausgabe 1-2/2011

Soka-Bau: Praktiker-Tagung 2010

Ab 01.05.2011 gilt für Arbeitnehmer aus den EU-Beitrittsländern Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn die volle Arbeitneh- mer-Freizügigkeit. Die zu...

mehr
Ausgabe 04/2010

Gefälschte Soka-Bau-Bescheinigungen kein Kavaliersdelikt

Immer wieder wird Soka-Bau (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG) mit gefälschten Be- scheinigungen konfrontiert, die doku- mentieren sollen,...

mehr