Im Tiefbau Maßstäbe gesetzt
20 Jahre RAL-Gütezeichen Kanalbau
Der Güteschutz Kanalbau mit der Gütesicherung RAL-GZ 961 ist seit nunmehr 20 Jahren ein wichtiges Instrument zuverlässiger Qualitätssicherung im Kanalbau. In diesen 20 Jahren hat die Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau entscheidende Maßstäbe im Tiefbau gesetzt.
Eine moderne Zivilisation wäre ohne eine funktionierende Kanalisation nicht vorstellbar. In das Bewusstsein der Bevölkerung dringt der Kanalbau meist allerdings nur, wenn etwas schief gelaufen ist. Zum Beispiel dann, wenn Kanäle undicht werden. Undichte Kanäle stellen nicht nur ein erhebliches Umweltproblem, sondern im Hinblick auf die erforderlichen Sanierungskosten auch eine starke finanzielle Belastung dar. Nur dauerhaft intakte und dichte Kanäle tragen zu einer besseren Wasserqualität bei und ermöglichen letztlich tragbare Entsorgungskosten. Angesichts dieses Kostenvolumens und der von schadhaften Kanälen ausgehenden Umweltbeeinträchtigungen ist eine zuverlässige Qualitätssicherung im Kanalbau besonders wichtig. Auftraggeber berücksichtigen das bei Auftragsvergabe, indem sie schon vor der Ausführung der Arbeiten auf die Qualifikation der Bieter achten. Die personelle und fachliche Qualität des Bieters ist bereits bei der Vergabe ein maßgebliches Entscheidungskriterium. Hierfür stellt der Güteschutz Kanalbau mit der Gütesicherung RAL-GZ 961 das notwendige Instrument zur Verfügung. Ein Instrument, das seit nunmehr 20 Jahren mit Erfolg angewendet wird. Seit Gründung der Gütegemeinschaft Kanalbau stieg die Zahl der Auftraggeber, die die Gütesicherung fordern, kontinuierlich an: Anfang dieses Jahres waren es 4798 Auftraggeber und Ingenieurbüros.
Im Januar 1990 hatte die Gütegemeinschaft nach zweijährigem Vorlauf das Anerkennungsverfahren für das RAL-Gütezeichen Kanalbau erhalten. Im Mai des gleichen Jahres wurden auf der IFAT in München die ersten 38 Gütezeichen vergeben. Es hat sich bis heute zum Markenzeichen für Firmen mit zuverlässiger Eigen- und Fremdüberwachung und zum Markenzeichen für verlässliche und angemessene Vorgehensweise bei unsachgemäßen Arbeiten entwickelt. Gütezeichen sind Teil eines vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. getragenen Systems. Es handelt sich um „Wort- oder Bildzeichen, oder beides, die als Garantieausweis zur Kennzeichnung von Waren oder Leistungen Verwendung finden, die bestimmte, an objektiven Maßstäben gemessene, nach der Verkehrsauffassung für die Güte einer Ware oder Leistung wesentliche Eigenschaften erfüllen, und deren Träger Gütegemeinschaften sind, die im Rahmen der RAL-Gemeinschaftsarbeit öffentlich zugängliche Gütebedingungen aufstellen und deren Erfüllung überwachen, oder die auf gesetzlichen Maßnahmen beruhen” (Grundsätze für Gütezeichen, 1974). Mit dem Gütezeichen am Bauzaun verdeutlicht ein Kanalbauunternehmen den eigenen Qualitätsanspruch. Die Vorteile der Zugehörigkeit zur Gütegemeinschaft, auch die materiellen, sind keineswegs nur graue Theorie. Das mit dem Gütezeichen transportierte Selbstverständnis der Mitglieder findet in einer Reihe von Folgemaßnahmen seinen Ausdruck: Nach dem Beitritt zur Gütegemeinschaft intensivieren die Unternehmen die Eigenprüfung, viele haben ein betriebliches Qualitätsmanagementsystem eingerichtet. In der Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau sind Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam vertreten – alle haben gleiches Mitspracherecht. Die Mitglieder treffen sich im Rahmen von Veranstaltungen der Gütegemeinschaft und finden dort ein Forum zum Meinungsaustausch. Sachverhalte werden intern vorgetragen, unterschiedliche Auffassungen und Lösungsmöglichkeiten gemeinsam diskutiert. Der Zusammenschluss verbessert das wechselseitige Verständnis und schafft die Grundlage für ein partnerschaftliches Vertrauensverhältnis.
Die Gütegemeinschaft Kanalbau hat mit der Gütesicherung Maßstäbe gesetzt. Ihr Beitrag in Bezug auf Langlebigkeit und Wirtschaftlichkeit der Kanalbauwerke ist gar nicht hoch genug einzuschätzen. Die Bestätigung der Qualifikation der Firmen wird unter anderem sichergestellt durch die kontinuierliche Beratung und Überprüfung durch die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure. Bei Firmenbesuchen werden die Angaben zum Personal und zum Gerät, wie sie bei der Erstprüfung dokumentiert wurden, überprüft, ebenso die inner- und außerbetriebliche Weiterbildung. Schließlich wird die Dokumentation der Eigenüberwachung aller seit der Erst- bzw. letzten Fremdüberwachung abge-
wickelten Maßnahmen stichprobenartig auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Mehr als 1800 Firmen- und mehr als 3300 Baustellenbesuche haben Prüfingenieure 2009 durchgeführt. Ihre Berichte werden zum Güteausschuss geleitet. Er entscheidet über die erstmalige Vergabe von Gütezeichen und auch über Empfehlungen für gelegentlich notwendige Ahndungsmaßnahmen. 2009 hat der Güteausschuss 5376 Vorgänge bearbeitet. 315 Gütezeichen wurden verliehen, insgesamt 427 Ahndungsvorschläge behandelt und dabei 164 Verwarnungen ausgesprochen. 23-mal wurde das Gütezeichen entzogen. (Zahlen & Fakten 2009 und www.kanalbau.com).n