Das RSV-Merkblatt 10.1 „Kunststoffrohre für grabenlose Bauweisen: Freigefälleleitungen“ ist aktualisiert
Das RSV-Merkblatt 10 „Freigefälle- und Druckrohrleitungen“ wurde zum ersten Mal im Januar 2008 veröffentlicht. Es behandelte den Einbau fabrikgefertigter bzw. werksseitig hergestellter Kunststoffrohre aus den Materialien PE, PE-Xa, PP, GfK und PVC für die Anwendungsbereiche Abwasser- und Abwasserdruckleitungen sowie Gas- und Wasserleitungen.
Die jetzige Überarbeitung, die von Herrn Dipl.-Ing (FH) Jörg Sommer (Obmann) mit seinem Arbeitskreis vorgenommen wurde, behandelt ausschließlich das Thema „Freigefälleleitungen“. Zudem wurde das PE 100-RC Material nach PAS 1075 mit aufgenommen, da dieses Material teilweise auch bei der Erneuerung von Freispiegelleitungen mit Rohrstrangverfahren Anwendung findet und ausreichend Erfahrungen vorliegen.
Es werden ausschließlich Verlegeverfahren der Renovierung, der Erneuerung in gleicher Trasse und grabenlosen Neulegung behandelt, welche praxiserprobt sind. Zudem müssen die Kunststoffrohre in der Lage sein, nach dem Einbau sämtliche Lasten und Betriebszustände des jeweiligen Altrohrzustandes aufzunehmen. Somit kann von einer Nutzungsdauer, analog einer fachgerechten Verlegung in offener Bauweise, ausgegangen werden.
Eine Verfahrensbeschreibung und Übersicht soll die Entscheidungsträger bei Städten, Gemeinden, Ingenieurbüros und ausführenden Firmen bei der Auswahl der richtigen Rohrsysteme und Sanierungsmethoden unterstützen.
Für den Einsatz im industriellen Bereich empfiehlt sich eine besondere Betrachtung mit dem Hersteller bzgl. der Materialeigenschaften. Eine chemische Beständigkeit der Rohre ist im Bedarfsfall nachzuweisen. Temporär wirkende Baumaßnahmen, welche nicht mindestens die Nutzungsdauer von 50 Jahren überschreiten, finden in diesem Merkblatt keine Berücksichtigung.
RSV - Rohrleitungssanierungsverband e. V.