Der Prüfingenieur: Ihr Partner für Qualität
Unabhängige Bewertung nach einheitlichem Maßstab
Jede Baumaßnahme verlangt nach Know-how. Spezialwissen von Auftraggebern und Bauüberwachern ist ebenso gefragt wie das der ausführenden Unternehmen. Eine Kanalbaumaßnahme kann nur dann gelingen, wenn das nötige Fachwissen vorhanden ist, und wenn Auftraggeber, Ingenieurbüro und Auftragnehmer Hand in Hand zusammenarbeiten.
Was bedeutet das konkret? Die personelle und fachliche Qualifikation des Bieters ist bereits bei der Vergabe ein maßgebliches Entscheidungskriterium. Für die Prüfung der Bieter stellt der Güteschutz Kanalbau mit der Gütesicherung RAL-GZ 961 ein neutrales Instrument zur Verfügung. In den Güte- und Prüfbestimmungen finden sich detaillierte Anforderungen an die Fachkunde, die technische Leistungsfähigkeit und technische Zuverlässigkeit der Bieter sowie die Dokumentation der Eigenüberwachung. Im Einzelnen betrifft dies Anforderungen an Personal, Betriebseinrichtungen und Geräte, Subunternehmer und Eigenüberwachung, deren Erfüllung die Bieter mit Angebotsabgabe nachweisen müssen. Sichergestellt wird die Bestätigung der Qualifikation der Firmen unter anderem durch die kontinuierliche Beratung und Überprüfung durch die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure.
Bei Firmen- und Baustellenbesuchen werden die Erfahrung und Zuverlässigkeit sowie die Ausstattung der Unternehmen in Bezug auf Personal und Betriebseinrichtungen und Geräte bewertet. Besondere Erfahrung des Unternehmens und des eingesetzten Personals belegen Nachweise über entsprechende Tätigkeiten, Zuverlässigkeit wird durch Vorlage eines Organisationsmanagements dokumentiert und in unangemeldeten Baustellenbesuche bestätigt. Hinzu kommen aussagekräftige Referenzen wie zum Beispiel Abnahmeprotokolle. Bei der Überprüfung der Ausstattung des Unternehmens geht es insbesondere um das Personal. So muss zum Beispiel beim offenen Kanalbau ein Verantwortlicher mit erfolgreicher dreijähriger Tätigkeit im Kanal- oder Rohrleitungsbau, Fachpersonal in angemessener Zahl entsprechend dem jeweiligen Auftragsumfang sowie die Schulung durch überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden. In Bezug auf Betriebseinrichtungen und Geräte müssen alle für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten erforderlichen Betriebseinrichtungen vorhanden sein. Geräte müssen in ausreichender Menge und funktionstüchtigem Zustand auf der Baustelle bereitgestellt werden.
Der so genannte Leitfaden gibt den Umfang der Eigenüberwachung vor. Bei der Eigenüberwachung sind für alle Beurteilungsgruppen die maßgeblichen Parameter zu überprüfen und deren Einhaltung zu dokumentieren. Darüber hinaus verfügen Gütezeicheninhaber der Beurteilungsgruppe „Sanierung“ über ein für das jeweilige Verfahren individuelles Handbuch, in dem die zum Einsatz kommenden Materialien genannt sind. Zu diesen Materialien existiert eine nach den aktuellen Regelwerken vollständige Materialprüfung. Weiterhin sind im Handbuch Anforderungen an Verfahren, Ausführung und Eigenüberwachung definiert. Hiermit steht ebenfalls ein wichtiges Instrument zur Verfügung, welches Aussagen über Qualifikation und Zuverlässigkeit eines Unternehmens ermöglicht. Ein Umstand, der letztendlich auch dazu beiträgt, Vertrauen und Verlässlichkeit unter den Baupartnern zu verbessern. Die Ergebnisse der Firmen- und Baustellenbesuche halten die Prüfingenieure in Berichten fest. „Ihre Anfertigung stellt höchste Anforderungen an die Organisation der Prüfungen und an die Personen, die mit dieser Aufgabe betraut sind“, erläutert Dr.-Ing. Marco Künster, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Kanalbau. „Deshalb werden die Prüfungen ausschließlich durch vom Güteausschuss beauftragte Prüfingenieure durchgeführt.“ Sie verfügen über jahrelange Praxis und hohes Fachwissen und gehen neutral und unabhängig an ihre Aufgaben heran.
Zurzeit überprüfen 27 Prüfingenieure die Qualifikation der Gütezeicheninhaber. Firmenbesuche erfolgen nach der Gütezeichenverleihung situationsabhängig, mindestens aber einmal alle 2 Jahre in den Beurteilungsgruppen AK3, AK2, AK1, VP, VM, VMD, VO und VOD sowie einmal pro Jahr in den Beurteilungsgruppen S.., I, R, D, G, ABS und ABV. Für Baustellenbesuche gilt: 2 Besuche pro Jahr in den Beurteilungsgruppen AK3, AK2, AK1, VP, VM, VMD, VO und VOD sowie 1 Besuch pro Jahr in den Beurteilungsgruppen S.., I, R, D und G. Das erfordert ein großes Engagement der beteiligten Personen. In 2010 haben die Prüfingenieure mehr als 2000 Firmen- und mehr als 3400 Baustellenbesuche durchgeführt. Alle Berichte, die die Prüfingenieure anfertigen, werden dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft zur Beratung vorgelegt. Er entscheidet über die erstmalige Vergabe von Gütezeichen und auch über Empfehlungen für eventuell notwendige Ahndungsmaßnahmen. Dabei vertrauen Auftraggeber und Unternehmen auf Transparenz und ein einheitliches Anforderungsniveau. Deshalb ist die zentrale Bewertung der Prüfberichte durch ein neutrales und unabhängiges Gremium wie dem Güteausschuss maßgebend für das Anforderungsniveau der Gütesicherung. Ebenso wie die Unparteilichkeit – sowohl in Bezug auf wirtschaftliche Aspekte als auch hinsichtlich der Interessensneutralität.
Bei festgestellten und dokumentierten Mängeln steht dem Güteausschuss ein abgestuftes System von Ahndungen zur Verfügung. „Vier Ahndungsmöglichkeiten sieht die Satzung vor“, erklärt Dipl.-Ing. Hans-Christian Möser, einer der vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure. Neben „Zusätzlichen Auflagen im Rahmen der Eigenüberwachung“ und einer „Vermehrung der Qualifikationsprüfung“ sind das die „Verwarnung“ oder ein „Befristeter oder dauerhafter Entzug des Gütezeichens“. Bevor Ahndungsmaßnahmen beschlossen werden, kann das betroffene Unternehmen Stellung zu den Beanstandungen nehmen. „Dies geschieht üblicherweise unmittelbar beim Firmen- bzw. Baustellenbesuch“, so Möser weiter. „Gemeinsam mit dem Bauleiter oder dem Polier werden die Mängel ausgewertet und Maßnahmen zu deren Vermeidung diskutiert.“ Im Bericht des Prüfingenieurs wird die Stellungnahme des Unternehmens dokumentiert und dem Güteausschuss vorgelegt. 2010 hat der Güteausschuss 5676 Vorgänge bearbeitet. 388 Ahndungen und 162 Verwarnungen wurden ausgesprochen. 23-mal wurde das Gütezeichen entzogen.
Das Fachgremium Güteausschuss und die Tätigkeit der Prüfingenieure stellen sicher, dass nicht Formalismus, sondern Fachkompetenz und intensive Kommunikation Grundlage der Gütesicherung sind. Das findet Zustimmung bei Auftraggebern und Auftragnehmern. Die Gütesicherung hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer festen Größe in der Kanalbaubranche entwickelt. „Mit dem Gütezeichen am Bauzaun verdeutlicht ein Kanalbauunternehmen den eigenen Qualitätsanspruch“, erklärt Hans-Willi Bienentreu, wie sein Kollege Möser einer der vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure. Die Vorteile der Zugehörigkeit zur Gütegemeinschaft, auch die materiellen, sind keineswegs nur graue Theorie. Das mit dem Gütezeichen transportierte Selbstverständnis der Mitglieder findet in einer Reihe von Folgemaßnahmen seinen Ausdruck. „Nach dem Beitritt zur Gütegemeinschaft und Beantragung eines Gütezeichens intensivieren die Unternehmen die Eigenüberwachung, viele haben ein betriebliches Qualitätsmanagementsystem eingerichtet“, so Bienentreu. Wichtig ist: Die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 ist ein gemeinsames Projekt von Auftraggebern und Auftragnehmern. Die Mitglieder treffen sich im Rahmen von Veranstaltungen der Gütegemeinschaft und finden dort ein Forum zum Meinungsaustausch. Sachverhalte werden vorgetragen, unterschiedliche Auffassungen und Lösungsmöglichkeiten gemeinsam diskutiert. Der Zusammenschluss verbessert das wechselseitige Verständnis und schafft die Grundlage für partnerschaftlichen Umgang.n