Prüfingenieure besuchen Baustellen
Die vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau beauftragen Prüfingenieure überzeugen sich in regelmäßigen Abständen vor Ort auf der Baustelle von der Qualität der Bauausführung aller Unternehmen mit Gütezeichen.
Die personelle und fachliche Qualifikation des Bieters ist für die Vergabe öffentlicher Aufträge ein maßgebliches Entscheidungskriterium. In den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 finden sich detaillierte Anforderungen an die Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter sowie an die Dokumentation der Eigenüberwachung. Im Einzelnen gehören hierzu Anforderungen an Personal, Betriebseinrichtungen und Geräte, Nachunternehmer und Eigenüberwachung. Gütezeicheninhabern wird die Erfüllung dieser Qualifikationsmerkmale kontinuierlich durch den Güteausschuss in Zusammenarbeit mit den beauftragten Prüfingenieuren bestätigt. Das geschieht in Form von unangemeldeten Baustellenbesuchen, die ein vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft beauftragter Prüfingenieur in vorgegebenen Abständen durchführt.
Besondere Erfahrung des Unternehmens und des eingesetzten Personals belegen Nachweise über entsprechende Tätigkeiten, Zuverlässigkeit wird durch Vorlage eines Organisationsmanagements dokumentiert und bei den Baustellenbesuchen bestätigt. Hinzu kommen aussagekräftige Referenzen wie zum Beispiel Abnahmeprotokolle. Bei der Überprüfung der Ausstattung des Unternehmens geht es insbesondere um das Personal. So muss zum Beispiel beim offenen Kanalbau ein Verantwortlicher mit erfolgreicher dreijähriger Tätigkeit im Kanal- oder Rohrleitungsbau, Fachpersonal in angemessener Zahl entsprechend dem jeweiligen Auftragsumfang sowie die Schulung durch überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden.
Kontinuierliche Weiterbildung
„Hier sind die Unternehmen konsequent“, erklärt Dipl.-Ing. Sven Fandrich, einer der vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure. „So lassen Gütezeicheninhaber jedes Jahr rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allein über Veranstaltungen der RAL-Gütegemeinschaft Kanalbau schulen.“ Hinzu kommt die Teilnahme an den Schulungen anderer Ausbildungsträger, wie zum Beispiel der DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Hieran wird deutlich, dass Gütezeicheninhaber nachweislich und kontinuierlich den notwendigen Aufwand betreiben, um zur Abwicklung der beauftragten Maßnahmen qualifiziertes Personal zu stellen.
Darüber hinaus weisen Gütezeicheninhaber ihre besondere Erfahrung auch über die Meldung ihrer Maßnahmen im Login-Bereich unter www.kanalbau.com stetig nach. „In 2012 gaben fast 25.000 Baustellenmeldungen einen hervorragenden Überblick über das, was draußen auf den Kanalbaustellen passierte“, so Fandrich. Die Übersicht zu den abgewickelten Maßnahmen können Gütezeicheninhaber über ihren passwortgeschützten Login-Bereich ausdrucken und als Projektliste nutzen, ebenso wie weitere Angaben zur Qualifikation, etwa zu Stammdaten, Personal, Schulung und Geräteausstattung. In Bezug auf Betriebseinrichtungen und Geräte müssen alle für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten erforderlichen Betriebseinrichtungen vorhanden sein. Geräte müssen in ausreichender Menge und funktionstüchtigem Zustand auf der Baustelle bereitgestellt werden.
Jahrelange Praxis
Der so genannte Leitfaden gibt den Umfang der Eigenüberwachung vor. Bei der Eigenüberwachung sind für alle Beurteilungsgruppen die maßgeblichen Parameter zu überprüfen und deren Einhaltung zu dokumentieren. Darüber hinaus verfügen Gütezeicheninhaber der Beurteilungsgruppe „Sanierung“ über ein für das jeweilige Verfahren individuelles Handbuch, in dem die zum Einsatz kommenden Materialien genannt sind. Zu diesen Materialien existiert eine nach den aktuellen Regelwerken vollständige Materialprüfung. Weiterhin sind im Handbuch Anforderungen an Verfahren, Ausführung und Eigenüberwachung definiert. Hiermit steht ebenfalls ein wichtiges Instrument zur Verfügung, welches Aussagen über Qualifikation und Zuverlässigkeit eines Unternehmens ermöglicht. Ein Umstand, der letztendlich auch dazu beiträgt, Vertrauen und Verlässlichkeit unter den Baupartnern zu fördern. Die Prüfungen werden durch vom Güteausschuss beauftragte Prüfingenieure durchgeführt. Die Ergebnisse der Baustellenbesuche werden von den Prüfingenieuren in Berichten festgehalten und durch den Güteausschuss im Einzelfall bewertet. Diese Bewertung stellt höchste Anforderungen an die Neutralität der Organisation und des Gremiums. Es ist für das Anforderungsniveau entscheidend, dass die Interessen von Auftraggebern, Ingenieur-Büros und Unternehmen über die benannten bzw. gewählten Mitglieder des Güteausschuss vertreten werden.
Vielzahl von Baustellenprüfungen
Zurzeit überprüfen 29 Prüfingenieure bundesweit sowie im benachbarten Ausland die Qualifikation der Gütezeicheninhaber. Für Baustellenbesuche gilt: 2 Besuche pro Jahr in den Beurteilungsgruppen AK3, AK2, AK1, VP, VM, VMD, VO und VOD sowie 1 Besuch pro Jahr in den Beurteilungsgruppen S.., I, R und D. Das erfordert großes Engagement der beteiligten Personen. Die Prüfingenieure führen derzeit etwa 4.000 Baustellenbesuche pro Jahr durch. Alle Berichte, die die Prüfingenieure anfertigen, werden dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft zur Beratung vorgelegt. Er entscheidet über die erstmalige Vergabe von Gütezeichen und auch über Empfehlungen für eventuell notwendige Ahndungsmaßnahmen. Dabei vertrauen Auftraggeber und Unternehmen auf Transparenz und ein einheitliches Anforderungsniveau. Deshalb ist die zentrale Bewertung der Prüfberichte durch ein neutrales und unabhängiges Gremium wie dem Güteausschuss maßgebend für das Anforderungsniveau der Gütesicherung. Ebenso wie die Unparteilichkeit – sowohl in Bezug auf wirtschaftliche Aspekte als auch hinsichtlich der Interessensneutralität.
Auflagen, Verwarnung oder Entzug
Bei festgestellten und dokumentierten Mängeln steht dem Güteausschuss ein abgestuftes System von Ahndungen zur Verfügung. Vier Ahndungsmöglichkeiten sieht die Satzung vor. Neben „Zusätzlichen Auflagen im Rahmen der Eigenüberwachung“ und einer „Vermehrung der Qualifikationsprüfung“ sind das die „Verwarnung“ oder ein „Befristeter oder dauerhafter Entzug des Gütezeichens“. Bevor Ahndungsmaßnahmen beschlossen werden, kann das betroffene Unternehmen Stellung zu den Beanstandungen nehmen. Dies geschieht üblicherweise unmittelbar beim Baustellenbesuch. Gemeinsam mit dem Bauleiter oder dem Polier werden die Mängel ausgewertet und Maßnahmen zu deren Vermeidung diskutiert. Im Bericht des Prüfingenieurs wird die Stellungnahme des Unternehmens dokumentiert und dem Güteausschuss vorgelegt.
Das Fachgremium Güteausschuss und die Tätigkeit der Prüfingenieure bilden einen wichtigen Baustein der Gütesicherung. Das System stößt bei Auftraggebern und Auftragnehmern auf breite Akzeptanz. „Mit dem Gütezeichen am Bauzaun verdeutlicht ein Kanalbauunternehmen den eigenen Qualitätsanspruch“, lautet dementsprechend Fandrichs Fazit. Die Vorteile der Zugehörigkeit zur Gütegemeinschaft, auch die materiellen, sind keineswegs nur graue Theorie. Das mit dem Gütezeichen transportierte Selbstverständnis der Mitglieder findet in einer Reihe von Folgemaßnahmen seinen Ausdruck. „Nach dem Beitritt zur Gütegemeinschaft und Beantragung eines Gütezeichens intensivieren die Unternehmen die Eigenüberwachung, viele haben ein betriebliches Qualitätsmanagementsystem eingerichtet“, weiß Fandrich.
Wichtig ist: Die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 ist ein gemeinsames Projekt von Auftraggebern und Auftragnehmern. Der Zusammenschluss von Auftraggebern, Ingenieur-Büros und qualitätsorientierten Auftragnehmern verbessert das wechselseitige Verständnis und schafft die Grundlage für partnerschaftlichen Umgang.
RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau