Mehr Sicherheit im Straßenverkehr
System von Kann verbessert die OrientierungMit den neuen Blindenleitsteinen ermöglicht der Hersteller
von Betonprodukten blinden und stark sehbehinderten Menschen
das sichere Navigieren im öffentlichen Raum.
Für Blinde und Menschen mit Sehbehinderungen ist die Orientierung im Straßenverkehr eine echte Herausforderung: Straßen- und Bahnsteigkanten stellen für sie hohe Gefahrenquellen dar, die kaum eingeschätzt werden können. Aus diesem Grund fordert das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen eine barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes. Dies bedeutet für blinde und sehbehinderte Menschen, dass sie sich sicher im öffentlich zugänglichen Raum bewegen können.
Taktile Bodenindikatoren
Ein Hilfsmittel stellen in diesem Zusammenhang taktile Bodenindikatoren dar. „Taktil“ bedeutet, dass die Bodenplatten zum einen durch Ertasten gut wahrnehmbar sind und zum anderen einen starken Farbkontrast zur Umgebung aufweisen – so erleichtern sie Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit die Orientierung.
Die Steine werden als Leit- und Warnsystem in Form von Rillen- und Noppensteine in der Straßen- und Wegbefestigung eingesetzt: Rillensteine dienen in Längsrichtung zum Weg als Führungslinie, in Querrichtung als Gefahrenhinweis, beispielsweise an Bahnsteigkanten. Noppensteine werden grundsätzlich als Aufmerksamkeitsfelder mit Hinweischarakter eingesetzt. In dieser Funktion weisen sie zum Beispiel auf Hindernisse wie Türen oder Treppen hin und signalisieren, dass in diesem Bereich eine erhöhte Aufmerksamkeit gefordert ist.
DIN-Norm
Um Blinden und sehbehinderten Verkehrsteilnehmern eine größtmögliche Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten, sind die Eigenschaften beziehungsweise Geometrien der Bodenindikatoren in der DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ geregelt.
Das Unternehmen Kann aus Bendorf bietet in seinem Sortiment taktile Platten mit DIN-gemäßer Profilierung an – sie werden mit Rillen- und mit Noppenprofilen gefertigt. Die Steine mit Rillenprofil verfügen über Rippen von fünf Millimeter Höhe, die in Abständen von 43 Millimeter (Abstand der Scheitelpunkte) angeordnet sind. So lassen sie sich mit den heute verwendeten Blindenlangstöcken gut ertasten. Die bei der Erstellung von Aufmerksamkeitsfeldern eingesetzten Platten weisen eine versetzt strukturierte Noppenanordnung auf – ein Durchrutschen des Taststocks wird so verhindert. Dank ihrer Höhe von fünf Millimeter sind sie außerdem mit den Füßen ertastbar.
Die Steine sind im Rastermaß 30 x 30 x 8 Zentimeter lieferbar. Die Befahrung mit einem Pkw ist möglich. Da die Steine in den Farben weiß und anthrazit erhältlich sind, wird eine kontrastreiche Verlegung möglich, die auch von Menschen mit starker Sehbehinderung noch gut wahrgenommen werden kann.