Pflasterbeläge in öffentlichen Bereichen
Was bei der Verlegung und Verfugung zu beachten ist
Pflasterbeläge waren nicht nur in der Vergangenheit, sondern sind auch bis heute maßgeblich bei der Befestigung und Gestaltung unserer Straßen, Plätze und Gehwege beteiligt. Bei der Planung und Ausführung gepflasterter Flächen steht man immer wieder vor zwei grundsätzlichen Fragen: Welche Materialien sollen zum Einsatz kommen, also Natursteinpflaster oder Betonsteinpflaster? Und auf welche Weise sollen die Pflastersteine verlegt und verfugt werden?
Bei der Verlegung von Pflasterbelägen werden grundsätzlich zwei Bauweisen unterschieden: Die ungebundene und die gebundene Bauweise. Die ungebundene Bauweise stellt dabei die traditionelle Bauweise dar. Sie hat jedoch über die letzten Jahrzehnte gewisse Schwächen erkennen lassen. Dies liegt nicht etwa daran, dass schlechter geplant oder gebaut wird, sondern einfach daran, dass sich unser Verkehrsaufkommen und damit auch die damit verbundenen höheren Lasten für Pflasterbeläge, aber auch unser Umgang mit dem Pflaster, speziell was die Reinigung betrifft, grundlegend geändert haben.
Die gebundene Bauweise als Problemlöser
Leider bedeutet dies, dass die ungebundenen Pflasterflächen zunehmend Schäden und Mängel aufzeigen - was häufig zu notwendigen Reparaturen führt. Da man dieses Problem mittlerweile erkannt hat, werden Pflasterflächen immer häufiger in der gebundenen Bauweise hergestellt. Gebundene Bauweise heißt: der gesamte Aufbau wird ausschließlich mit gebundenen Schichten hergestellt. Dies fängt mit der Tragschicht an (zementär oder bituminös gebunden), auf welcher der Pflasterstein in einem gebundenen Bettungsmörtel (ca. 3-5 cm dick) mit einem rückseitig aufgetragenen Haftvermittler hammerfest versetzt wird. Sind Bettungsmörtel und Haftvermittler abgebunden, erfolgt die gebundene Verfüllung der offenen Fugen. Zum Großteil erfolgt die Verfugung - speziell bei öffentlichen Flächen wie Straßen, Rinnenbauwerken, Kreisverkehrsflächen u.ä. - mit hydraulisch abbindenden Mörtelsystemen. Diese sind speziell auf die Belange des Pflastersteins und die möglichen Belastungen abgestimmt. Unterschieden wird dabei zwischen einem Naturpflasterstein und einem Betonpflasterstein.
Betonpflastersteine besitzen aufgrund Ihres Herstellungsprozesses eine geringere Festigkeit als Pflastersteine aus Naturstein. Für die Planung und Ausführung bedeutet dies, dass, wenn ein Betonsteinpflaster gewählt wurde, der Fugenmörtel an diese Festigkeiten anzupassen bzw. dies bei der Auswahl zu berücksichtigen ist, damit es später zu keiner Schädigung der Pflastersteine kommt. Der Fugenmörtel für Betonpflastersteine (Sopro BSF BetonSteinFuge) ist weicher eingestellt und so in der Lage, die temperaturbedingten Ausdehnungen der Pflastersteine, die speziell in den oberen Zentimetern des Pflastersteinbelags stark wirksam sind, gut aufzunehmen, ohne das es zu Rissen oder Brüchen kommt. Unabhängig davon ist jedoch auch klar zu stellen, dass ein Haarriss in einer Fuge das Bauwerk nicht in Frage stellt und somit auch keinen Mangel darstellt. Naturpflastersteine werden aufgrund ihrer hohen Festigkeit bei öffentlichen Flächen oftmals ebenfalls mit hydraulisch abbindenden Fugenmörteln verfugt. Dabei werden jedoch Fugenmörtel eingesetzt, die im Vergleich zu jenen, die man für Betonpflasterstein verwendet, fester sind (Sopro PFM PflasterFugMörtel hochfest.
Wichtig: Die richtige Dehnfugeneinteilung
Unabhängig vom Fugenmörtel haben beide Steinsorten eins gemeinsam: in der gebundenen Bauweise eingesetzt bzw. eingebaut bilden sie ein Endlosbauwerk. Das kann die Rinne, die Straße, der große Marktplatz oder der Gehweg sein. Für den Planer bedeutet dies, dass er sich unabhängig vom gewählten Fugenmörtel mit einer Dehnfugeneinteilung auseinandersetzen muss. Bei der ungebundenen Bauweise war dieser Punkt vernachlässigbar, da die Fugen mit Sand oder feinem Splitt verfüllt wurden und immer nachgiebig waren. Leider ist gerade hierin auch das heutige Problem zu sehen; denn die ungebundenen Fugenfüller werden zerrieben bzw. beim Reinigungsprozess herausgelöst. In der Folge davon wird das Pflaster instabil und die Steine verschieben sich - verbunden mit der Gefahr, dass sie irgendwann herausfallen oder das Pflaster wellig wird.
Bei der gebundenen Bauweise ist also ganz besonders auf die richtige Bewegungsfugeneinteilung zu achten, damit es nicht zu Brüchen, Verschiebungen etc. am Bauwerk kommt. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Bewegungsfugenabstände. Diese sind wiederum abhängig vom Pflastersteinmaterial. Wird ein Natursteinpflaster eingebaut, so sind die Bewegungsfugen in einem Abstand von ca. 6 - 8 m einzuteilen. Soll jedoch Betonsteinpflaster verlegt werden, muss eine Bewegungsfuge im Abstand von ca. 5 m gesetzt werden. Dies ist darin begründet, dass Betonpflastersteine innerhalb des Bauwerks wesentlich sensibler auf temperaturbedingte Längenänderungen reagieren. Die Nichtbeachtung dieser Zusammenhänge führt auch hier zu Schäden in Form von Brüchen, Rissen, Zerdrücken von Gullys oder Herausspringen von Steinen.
Werden Bewegungsfugen durch den Planer vorgesehen, ist es für den Verarbeiter entscheidend und wichtig, dass sich diese mit geringem Aufwand funktional einbauen lassen. Verschiedene Varianten sind bekannt und haben sich bewährt. Sollen mit Hilfe von Betonpflastersteinen Rinnenbauwerke - egal ob ein- oder zweiseitig - hergestellt werden, gibt es vom Hersteller der Betonpflastersteine sogenannte Gummidehnscheiben. Diese Gummidehnscheiben werden im Profil des fertig versetzten Rinnenquerschnitts seitens des Herstellers vorgefertigt. Für die Baustelle bedeutet dies, dass lediglich im Abstand von 5 m solch eine Gummidehnscheibe einzustellen ist. Diese sollte 2 - 3 mm unter der Oberkante des Pflastersteins abschließen, jedoch in keinem Fall über die Oberkante des Pflastersteins herausragen, da sonst das Wasser innerhalb der Rinne nicht mehr ungehindert abfließen kann.
Wird die Rinne verfugt, ist es entscheidend und wichtig, dass der auf der Gummidehnscheibe befindliche Fugen-
mörtel gut abgewaschen wird. Die Dehnfuge muss sauber und funktional sein. Mörtelreste oder gar Mörtelstege, welche die Bewegungsfuge überbrücken, machen diese wirkungslos. Dies führt zu schnellen Schäden in Form von muschelartigen Ausbrüchen an der Oberseite der Pflastersteine. Beim Abwaschprozess der Betonpflastersteine ist in diesem Zusammenhang generell darauf zu achten, dass die Steine bis zur Steinphase frei-
gewaschen werden. Komplett volle Fu-
gen – was optisch vielleicht ansprechen-
der wirkt – führt oftmals auch zu den schon angesprochenen muschelförmi-
gen Abplatzungen. Dies liegt an der Empfindlichkeit der Pflastersteine im Bereich der Phase. Unabhängig davon ist es für den Verarbeiter einfacher, den Stein bis zur Phase freizuwaschen, als wie vollfugig arbeiten zu müssen.
Bewegungsfugen bei hohen Verkehrslasten
Soll eine Straße - stark befahren mit hohen Verkehrslasten (Bus- und Lkw-Verkehr) - geplant und gebaut werden, ist das Einstellen von Gummischeiben oder Estrichranddämmstreifen, also weichen Materialien, in die Bewegungsfugen nicht sinnvoll. Die Steinreihe vor und hinter der Bewegungsfuge wird aufgrund der Verkehrslasten (Zug- und Schubkräfte) sehr stark belastet und reist oftmals und kippt in die Bewegungsfuge. Dies liegt darin begründet, dass der Steinreihe am Fuß der Dehnfuge (weiches Material eingestellt) ein Widerlager fehlt, wo sie sich abstützen kann. Soll also eine Straße mit Pflasterbelag in der gebundenen Bauweise hergestellt werden, sind die Fugen zu markieren, welche später als Bewegungsfugen dienen sollen.
Zunächst ist die gesamte Straße komplett zu verfugen, nach dem Aushärten des Fugenmörtels ist im entsprechenden Abstand die markierte Bewegungsfuge durch einen Trennschnitt zu öffnen. Dies ist ähnlich auszuführen, wie man das vom Einschneiden von Betonautobahnen kennt.
Für das Einschneiden ist ein Trennschneider mit entsprechender Blattdicke zu verwenden, so dass eine Schnitt-
breite von 6 - 8 mm entsteht. Der Schnitt ist etwa 4 - 5 cm tief (max. 1/3 der Steindicke) in die Straßendecke bzw. in die Fuge zu führen. Anschließend ist der Schnitt zu reinigen und zu trocknen und die offene Fuge mit einem elastischen Dichtstoff zu verfüllen.
Wo liegt der Vorteil dieser Fuge? Zum einen stellt sie eine Sollbruchstelle dar, in der sich Spannungen abbauen können und zum anderen bleibt der Pflasterstein trotz Bewegungsfuge in seinem unteren Teil an allen Seiten fest in einer Mörtelmatrix eingebunden. Wird er also oberseitig durch Druck-, Schub- und Zugkräfte belastet, kann er diese gut aufnehmen, ohne dass der Stein in seiner Position verschoben wird. Ein Kippen in die Dehnfuge wird dadurch verhindert. Das Einschneiden und anschließende Verfüllen der Fuge mit einem elastischen Dichtstoff ist eine einfache und überschaubare Ausführungsart.
Generell ist darauf zu achten, dass die Bewegungsfugenabstände sauber eingehalten werden. Sie dienen dazu, dass sich Spannungen abbauen können und nicht auf das angrenzende Feld übertragen werden. Lässt man aus Kostengründen zum Beispiel jede zweite Bewegungsfuge weg, sind die noch verbleibenden Bewegungsfugen überfordert, da sie nun die Gesamtspannungen aufnehmen müssen. Dies führt in der Regel zu Brüchen im Bereich der Bewegungsfuge und zu Dauersanierungsmaßnahmen.
Dehnfugengestaltungen mit Stahlwinkeln, welche zuvor auf der Tragschicht verankert werden müssen, sind in ihrer Ausführung sehr aufwendig. Denn eine Verankerung in einer drainagefähigen Bettungsschicht lässt sich oftmals nicht so leicht umsetzen. Die Stahlwinkelprofile können insbesondere dann nicht satt aufgelegt werden, wenn das Straßenprofil eine Gewisse Krümmung besitzt. Ist dies geplant, sollte im Vorfeld mit dem Verarbeiter die Ausführung besprochen werden, um entsprechende Missverständnisse zu vermeiden. Generell sollte auch der Hersteller der Pflasterfugmörtel bereits in die Planungsphase mit involviert wer-
den. So lassen sich nicht nur mögliche Fragen schon im Vorfeld beantworten, sondern es können auch Detailausführungen bereits frühzeitig gemeinsam erarbeitet werden.n