Schwaches Baustoff-Recycling-Gesetz
In Deutschland fallen bei der Modernisierung, bei Renovierung und Neubau, aber auch bei Abbruchmaßnahmen jährlich rund 220 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an. Geregelt wird deren möglichst schadlose Entsorgung über das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) geregelt, das eine möglichst hochwertige Kreislaufführung der Stoffströme anstrebt. Doch eine Überarbeitung dieses zentralen Gesetzes im Abfallbereich ist nicht nur seit Monaten verspätet, sondern zeigt dicke Lücken.
So soll der Bund bei seinen Bauvorhaben mit einer Bevorzugungspflicht für Recyclingmaterialien stärker in die Verantwortung genommen werden – damit hat es sich. Andreas Pocha, Geschäftsführer des Deutschen Abbruchverbands, fordert mit klaren Worten mehr Konsequenz: „Auch Länder und Kommunen müssen diese Pflicht ernsthaft mittragen und rechtlich verankern“. Und Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, stellt klar: „Sowohl die Mantelverordnung als auch indirekt das Kreislaufwirtschaftsgesetz sollen das Baustoffrecycling deutlich fördern. Beide Vorhaben müssen dafür wesentlich stärker an die Realität der Bauwirtschaft angepasst werden.“
Die deutliche Kritik erfolgt zu Recht. Nicht nur, dass sich bei Recycling-Maßnahmen die umweltschonende Wirkung umso stärker zeigt, je weniger sie begrenzt werden. Auch sind es gerade die Kommunen, die immer wieder Abbaugenehmigungen etwa für Sand- und Kiesgruben verweigern, obwohl die Abbaufläche noch genügend Reserven hat. Wie so häufig scheitert umweltschonenderes Bauen nicht an der Bauindustrie, sondern am Gesetzgeber.
ZAHL DES MONATS
23,9 %*
Betrug die Preissteigerung von Kies als Betonzuschlagsstoff im Vergleich zu 2015
*Stand April 2020
Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie