Winter-Check für Regenspeicher
Die freie Natur regeneriert sich selbst, die Technik kann das nicht. Sie braucht Inspektion und Wartung, um dauerhaft zu funktionieren. Das gilt auch für Anlagen zur Nutzung von Regenwasser, obschon der Aufwand von Jahrzehnt zu Jahrzehnt weniger geworden ist.
Der richtige Zeitpunkt für die jährliche Inspektion ist der Herbst. Vor der Frostperiode sollte die Anlage zur Regenwassernutzung winterfest gemacht werden. Es lohnt sich dann auch, den Filter nochmals von Laub zu befreien und gründlich zu reinigen. All das weiß die Bauherrschaft direkt nach Inbetriebnahme noch. Allerdings lässt von Jahr zu Jahr die Erinnerung an diese kleinen Aufgaben nach – bis der Frostschaden eintritt.
Anlagenbetreiber überfordert
Für die Pflege des Gartens oder die Wartung der Heizung beauftragen die Kunden selbstverständlich den Handwerker. Warum nicht bei der Zisternentechnik? In erster Linie dürfte es daran liegen, dass die Betreiber ihre Regenwasseranlage besser verstehen als ihre Heizung. „Das mach ich selbst“ ist schnell gesagt. Doch jedes Jahr im Herbst vor dem ersten Frost rechtzeitig daran denken? Es kann auch mal schief gehen. Ist alles professionell abgelaufen nach dem Bau der Zisternentechnik, so haben die Eigentümer eine Einweisung erhalten. Dabei wurden ihnen die erforderlichen Betriebsunterlagen und die vorhandenen Bedienungs- und Wartungsanleitungen ausgehändigt. Darauf sind üblicherweise auch die Intervalle für Inspektionen genannt.
Gerade weil die erforderlichen Handgriffe wenig und einfach auszuführen sind, könnte ein GaLaBau-Betrieb diesen Service preiswert anbieten – und bliebe damit im regelmäßigen Kontakt zu seiner Kundschaft, selbst wenn die Ausführung andere gemacht haben und zu den Anlagekomponenten die Papiere fehlen. Schließlich lassen sich Betriebsanleitungen der meisten Produkte im Internet finden. Und die kurze Liste zu Inspektion und Wartung ist Bestandteil der DIN 1989-1 „Regenwassernutzungsanlagen“ (Kapitel 18, Seiten 31 – 33). Demnach wird ein Regenspeicher frühestens nach 10 Jahren geleert und gereinigt. Die heute üblichen Filter halten so gut wie alles zurück. Deshalb sollte man sie mehrmals im Jahr leeren. Bei reinen Gartenwasseranlagen werden die Zapfstellen geöffnet und die Schnellkupplung der Druckleitung im Speicher gelöst. Die unter Wasser vorhandene Tauchmotorpumpe wird durch Ziehen des Netzsteckers vom Stromnetz freigeschaltet. Damit ist die Anlage frostsicher – falls die Produktinformationen nichts anderes fordern.
Inspektion hilfreich
Mit dem Wintercheck sollte gleich eine Inspektion der Regenwassernutzungsanlage durchgeführt werden, denn es wäre peinlich, wenn offen sichtbare Mängel zu einer Fehlfunktion führen, kurze Zeit nachdem der Fachbetrieb im Haus war. Was heißt Inspektion? Im Gegensatz zur Wartung ist das die reine Sichtkontrolle. Ein Beispiel aus der Luftfahrt: Piloten sind verpflichtet, vor jedem Abflug von außen alle wichtigen Teile ihrer Maschine zu inspizieren. Dies dauert nur wenige Minuten, wogegen die Wartung während der Betriebspausen im Flugzeughangar wesentlich zeitaufwändiger erfolgt.
Was soll inspiziert werden? Die einfachste Antwort lautet: Alle sichtbaren Anlagenteile und zusätzlich, nach Öffnen der Abdeckung, ein Blick mit Handlampe in den Regenspeicher. Wer planmäßig vorgehen will, nimmt die Liste der Wartungs- und Inspektionsintervalle aus DIN 1989-1 zur Hand. Dort sind in Abschnitt 18 auf 2 Seiten tabellarisch alle Komponenten und die zugehörigen Funktionen und Tätigkeiten aufgeführt. Vorweg heißt es in der Norm: „Durch regelmäßige und qualifizierte Wartung werden die Betriebs- und Funktionssicherheit erhöht, die Nutzungsdauer verlängert sowie Bauschäden und unplanmäßige Reparaturen verhindert. … Regenwassernutzungsanlagen müssen regelmäßig vom Betreiber bzw. von einem Fachkundigen inspiziert werden. Insbesondere sollten die Wasserzähler, die Laufruhe der Pumpe und, soweit möglich, die Dichtheit geprüft werden.“
Die oben genannte Liste der DIN ist auch zu finden in der 20-seitigen „Betriebsanleitung Regenwassernutzungsanlagen“, zu erhalten bei der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e. V. (fbr) in Darmstadt www.fbr.de/publikation. Diese Schrift bietet zusätzlich noch das Formular eines Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolls (ebenfalls gemäß DIN 1989-1) sowie ein Vordruck für die Mitteilung an Trinkwasserversorger und Gesundheitsamt, entsprechend Trinkwasserverordnung und AVBWasserV. Die Formulare sind als Kopiervorlage für Planer und Ausführungsbetriebe gedacht. Es gehört durchaus zur Pflicht eines Fachbetriebs, die Bauherrschaft als Anlagenbetreiber darauf hinzuweisen, diese Mitteilungen abzuschicken.
Bei den Inspektionen nach DIN wird unterteilt in solche, die im halbjährlichen Turnus ausgeführt werden sollen und solche, die einmal pro Jahr erfolgen. In erster Linie wird halbjährlich zu prüfen sein, ob das Regenwasser vom Dach zum Speicher ungehindert ablaufen kann und ob es bei den Sammel- und Verteilleitungen Anzeichen von Undichtigkeiten gibt. In zweiter Linie ist ratsam, alle Komponenten auf sichere Befestigung hin zu kont
Bei Ventilen mit Rücklaufsperre kurzen Metallzylinder mit der Zange abschrauben, sonst kann das in der Leitung befindliche Wasser nicht Richtung Speicher auslaufen.
Wird das Zisternenwasser für ein automatisches Bewässerungssystem verwendet, empfiehlt sich vor dem ersten Frost das System mit einem geeigneten Kompressor zu entleeren.
Bei Wieder-Inbetriebnahme Auslaufventile an den Entnahmestellen ganz schließen. Schnellkupplung des Druckschlauches in der Zisterne verbinden. Auslaufventile an den Entnahmestellen nacheinander leicht öffnen, bis die im Rohr befindliche Luft entweicht und Wasser kommt. Danach Ventile wieder schließen. So vermeidet man, dass bei der ersten Nutzung die Betreiber nass gespritzt werden durch in der Leitung eingeschlossene Luft.
– Kontrolle am Sicherungskasten, ggf. elektrische Sicherung nach Überlastung wieder einschalten
– Für nachfolgende Kontrollen Pumpe vom Stromnetz freischalten
– Ansaugfilter der Pumpe prüfen und ggf. reinigen
– Druckschlauch auf Knick oder Riss prüfen, ggf. austauschen
– Pumpe und Entnahmestelle auf Undichtigkeit prüfen, ggf. reparieren
– Falls die Pumpe durch Trockenlaufschutz automatisch abgeschaltet wurde (bei leerem Regenspeicher), Speicher auffüllen
– Bei Verschluss der Gleitringdichtung / des Lagers diese austauschen. Dies ist normalerweise erst nach 10.000 Betriebsstunden oder nach 10 Jahren erforderlich
– Nach Abschluss der Instandsetzungstätigkeiten Pumpe wieder mit Stromnetz verbinden
Wird das Zisternenwasser für ein automatisches Bewässerungssystem verwendet, empfiehlt sich vor dem ersten Frost das System mit einem geeigneten Kompressor zu entleeren mit folgenden Einzelmaßnahmen:
1. Pumpe / Wasserzufuhr abstellen
2. Absperrventil zwischen Pumpe / Wasserzufuhr und Beregnungsanlage schließen
3. Kompressor anschließen und einschalten
4. Bei ca. 4 bar Kugelhahn am Kompressor-Anschluss öffnen
5. Beregnungsanlage auf „manueller Start alle Stationen“ einstellen mit mindestens 5 Minuten pro Station, dies noch 2 Mal so wiederholen
6. Wenn Wassersteckdosen vorhanden sind, diese mit Bedienschlüssel öffnen und entleeren
7. Wenn das Entleeren beendet ist, Kompressor ausschalten
8. Mit geringem Druck ggf. Dosierpumpe ausschalten
9. Filter aufschrauben, entleeren und Filtereinsatz reinigen
10. Steuergeräte auch im Winter an Betriebsspannung angeschlossen lassen, um durch entsprechende Wärme Kondenswasser im Gerät zu vermeiden
Quelle: www.beregnungsparadies.de
DIN 1989-1 unterscheidet in Abschnitt 4 nach Maßnahmen zur Frostfreiheit innerhalb und außerhalb von Gebäuden. Demnach sind innerhalb „alle Anlagenteile so zu planen und auszuführen, dass Frost sie bei bestimmungsmäßigem Betrieb weder zerstören noch gefährden kann. Ausgenommen sind Leitungen, die in der Frostperiode entleert werden. Außerhalb der Grundflächen von Gebäuden sind Leitungen und Geruchverschlüsse in frostfreier Tiefe zu verlegen. Da die frostfreie Tiefe nach den klimatischen Verhältnissen verschieden ist, sollte die zuständige Behörde diese Tiefe entsprechend den örtlichen Verhältnissen, z. B. mit 800 mm, 1000 mm oder größerem Wert festlegen.“ Einzelne Hersteller von gesamten Regenwasseranlagen stellen den Planern und Handwerkern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, wenn die Sammel- und Verteilleitungen nicht in frostfreier Tiefe verlegt werden können oder sollen.
www.klauswkoenig.com