Hohe Sanierungskosten vermeiden

Winterschäden an Betonbauwerken sofort beheben

Die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V. empfiehlt, nach dem Winter Parkhäuser und Tiefgaragen zu kontrollieren und eventuelle Schäden sofort zu beseitigen. So kann ein Eindringen von Wasser und Chloriden in die Konstruktion verhindert werden. Größere Schäden, die dann nur mit hohem Aufwand zu beseitigen sind, treten gar nicht erst auf.

Der vergangene strenge Winter hat nicht nur massive Schäden an Straßen und Brücken hinterlassen, auch die Betonkonstruktionen von Tiefgaragen und Parkhäusern wiesen Frostschäden auf. Länder und Gemeinden können da oftmals nur die gröbsten Schäden beseitigen. Auch die Eigentümer und Nutzer von privaten Verkehrsbauten kommen ihrer Verpflichtung zur unmittelbaren Beseitigung der Schäden häufig nicht nach und bessern, wenn überhaupt, nur notdürftig aus. So kommt es, dass die Schadensumfänge oft erst in einem fortgeschrittenen Stadium erkannt werden. „Abgesehen von den erheblichen sicherheitstechnischen Risiken“, erläutert Dr.-Ing. Martin Mangold, Vorsitzender der Bundesgütegemeinschaft, „entstehen dadurch unnötig hohe Zusatzkosten für die Instandsetzung, die durch regelmäßige Kontrollen und eine unmittelbare fachgerechte Beseitigung der Schäden vermeidbar gewesen wären.“


Regelmäßige Kontrolle durch sachkundige Ingenieure

Um die Sicherheit von Verkehrsbauten zu gewährleisten, macht der Gesetzgeber in der DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“ Vorgaben zur regelmäßigen Kontrolle durch sachkundige Ingenieure. Demnach ist regelmäßig einmal pro Jahr eine Sichtprüfung durchzuführen, alle drei Jahre ist eine einfache Prüfung und alle sechs Jahre eine Hauptprüfung fällig; außerdem gibt es Prüfungen aus besonderem Anlass, etwa nach einem Verkehrsunfall. Bei jeder Prüfung werden sämtliche Schäden dokumentiert.

Ähnliches gilt für die Instandhaltung von Betonbauwerken, wie Parkhäuser oder Tiefgaragen. Hier hat der deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) die Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie) verfasst, die geltendes Baurecht darstellt und die entsprechend verbindlich umzusetzen ist. Demnach ist vom sachkundigen Planer nach einer Instandsetzungsmaßnahme für die gewählte Ausführung ein Instandhaltungsplan zu erstellen, der planmäßige Inspektionen und Angaben zu Wartung und gegebenenfalls weitere Instandhaltungsmaßnahmen enthält.

Mit der Beurteilung und Planung von Schutz- und Instandsetzungsarbeiten sollte ein sachkundiger Planer beauftragt werden, der die erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiet von Schutz und Instandsetzung bei Betonbauwerken hat. Die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V. bietet hier Unterstützung durch ihre Mitglieder. Weitere Informationen sind erhältlich unter Tel.: 030/860004-35 oder per E-Mail:

 

Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken

www.betonerhaltung.com

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