Bauwirtschaft: Ein Jahr Arbeitnehmer-Freizügigkeit
Wiesbaden, 04.07.2012. Die seit 01.05.2011 geltende volle Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den sog. EU-8-Staaten – das sind die acht EU-Beitrittsländer Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn – hat weiterhin nur geringe Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation in der Baubranche.
Insgesamt ist die Zahl der zugewanderten und entsandten Bau-Arbeitnehmer aus den EU-8-Staaten von April 2011 bis April 2012 um 6.335 angestiegen. Im Vergleich zur Gesamtzahl der bei SOKA-BAU gemeldeten Arbeitnehmer, die bei rund 680.000 liegt, liegt der Anteil an Arbeitnehmern aus den EU-8-Staaten demnach unter 1 %. Die weitaus meisten der EU-8-Arbeitnehmer in der deutschen Bauwirtschaft kommen aus Polen.
Zugewanderte Arbeitnehmer
Dabei hat sich die Anzahl der bei inländischen Arbeitgebern der Bauwirtschaft (ohne Berlin) beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer aus den EU-8-Staaten von April 2011 (1.907) bis April 2012 (3.949) zwar verdoppelt, ist aber seit dem Höchststand im Oktober 2011 (4.945) wieder deutlich gesunken. Von insgesamt rund 30.000 zugewanderten Arbeitnehmern in der Baubranche, deren Nationalität nicht deutsch ist, kommen 13 % aus den EU-8-Staaten.
Entsandte Arbeitnehmer
Im Bereich der Entsendungen – hier führt der ausländische Arbeitgeber einen Bauauftrag mit seinen eigenen Leuten in Deutschland aus; das Arbeitsverhältnis bleibt im Ausland verankert – aus den EU-8-Staaten ergibt sich folgendes Bild: Die Zahl der Arbeitnehmer, die im April 2011 aus den EU-8-Staaten auf Baustellen in Deutschland entsandt waren, betrug 10.752. Im April 2012 waren 15.045 Entsendearbeitnehmer bei SOKA-BAU gemeldet. Das bedeutet: Im ersten Jahr seit Einführung der Arbeitnehmer-Freizügigkeit erhöhte sich die Zahl der Arbeitnehmer aus den EU-8-Staaten um 40 %. Demgegenüber hat sich die Zahl der Entsendungen von Arbeitnehmern aus Bulgarien und Rumänien – für diese Länder gilt noch keine Freizügigkeit –um 19 % erhöht.
SOKA-BAU
SOKA-BAU ist der gemeinsame Name für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG. Beide sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V., Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. und Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.