Streitlösungsordnung für das Bauwesen

Kommentar zur SL Bau

Auftraggeber und Auftragnehmer, Planer und Gutachter müssen alles unternehmen, damit Konflikte im Zusammenhang mit der Planung, Ausführung, Abnahme, Abrechnung und Mängelhaftung im Zusammenhang mit Bauleistungen zeitnah, kostengünstig und sachlich richtig gelöst werden können.

Dies ist bei der ständigen Überlastung der staatlichen Gerichte eigentlich nur durch eine außergerichtliche Streitlösung möglich. Deshalb haben der Deutsche Beton- und Bautechnik Verein E. V. und die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e. V. aus der bislang geltenden und im Bauwesen seit über 60 Jahren anerkannten und in der Praxis überwiegend angewandten Schiedsgerichtsordnung sowie der im Jahr 2006 hinzu gekommenen Mediations- und Schlichtungsordnung nunmehr ein neues Paket geschnürt:

Die Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau)

Erschienen zum 1. Januar 2010, dient sie der Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten - ohne Einschaltung staatlicher Gerichte, die im Zusammenhang mit Planungs- und Bauleistungen jeder Art, insbesondere der Erstellung, Instandsetzung, Modernisierung, dem Abriss und Rückbau von Bauwerken entstehen können. Die SL Bau ermöglicht den Vertragsparteien die Wahl zwischen vier verschiedenen Streitlösungsverfahren: Mediation, Schlichtung, c  und Schiedsgericht, die isoliert oder kumulativ vereinbart werden können. So steht für jede Art von Problem ein individuell passendes Streitlösungsverfahren zur Verfügung.

Während die Mediation das Ziel hat, Konflikte am Bau zu verhindern und die Parteien bei ihrer eigenverantwortlichen und einvernehmlichen Lösung zu unterstützen, fördert die Schlichtung kooperative Verhaltensweisen der Parteien, indem sie auf eine einvernehmliche Lösung von Streitfragen hinwirkt und zu einem Schlichterspruch führen kann, dessen Wirksamkeit jedoch der Akzeptanz der Parteien bedarf. Noch weitergehend ist die Adjudikation. Sie dient der raschen Entscheidungsfindung, indem sie den Parteien eine von einem Adjudikator gefällte, vorläufig bindende Entscheidung mit der späteren Möglichkeit einer (schieds-) gerichtlichen Prüfung an die Hand gibt. Das Schiedsgericht wiederum entscheidet rechtswirksam und abschließend Streitigkeiten unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges. Dabei ist jetzt auch die Einbeziehung Dritter möglich.

 

Kommentar erschienen

Der jetzt erschienene Kommentar zur SL Bau übermittelt den Anwendern weitere vertiefende Erläuterungen zur praktischen Handhabung der vier Streitlösungsverfahren. Dies ist insbesondere für das mit den
Regelungen zur Adjudikation betretene „Neuland“ von großem Vorteil.

Der Kommentierung sind der vollständige Text der SL Bau nebst den Mustervereinbarungen und Musterverträgen sowie die einschlägigen Paragraphen der Zivilprozessordnung vorangestellt. Anschließend werden nach einer kurzen Einführung, u. a. zur Entstehung der SL Bau und zur Bedeutung außergerichtlicher Streitlösungsmodellen, die einzelnen Regelungen der SL Bau umfassend kommentiert. Viele praxisgerechte Ausführungen ergänzen den begrüßenswerten und sehr gut verständlichen Kommentar.

Das Werk richtet sich an alle, die die SL Bau in der Praxis anwenden wollen, sei es auf Seiten der Vertragsparteien, als beratender Rechtsanwalt oder insbesondere auch als Streitlöser. Jeder erhält praktische Hinweise, wie ein Streit im Interesse aller beigelegt werden kann.

Hinweise, wie ein Streit im Interesse aller beigelegt werden kann

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