Aktualisierte Leitfäden zur Eigenüberwachung ABS
Die Gütegemeinschaft Kanalbau hat die Leitfäden für die Eigenüberwachung „Ausschreibung und Bauüberwachung von Sanierungsmaßnahmen (Gruppe ABS)“ inhaltlich angepasst.
Bei der Planung und Ausführung von Bauleistungen im Bereich der Sanierung von Entwässerungssystemen waren bisher insbesondere Merkblätter und Empfehlungen von Bedeutung. Für Renovierungsverfahren existiert seit Ende 2012 mit der DIN EN 18326 zusätzlich eine Norm. Hinzu kommt das Merkblatt DWA-M 144-3, das parallel zur Norm für die grabenlose Kanalsanierung bzw. für Schlauchlining-Verfahren erstellt wurde. Auf diese Entwicklung hat die Gütegemeinschaft Kanalbau reagiert und die Leitfäden für die Eigenüberwachung „Ausschreibung und Bauüberwachung von Sanierungsmaßnahmen (Gruppe ABS)“ inhaltlich angepasst.
DIN EN 18326
Die in der VOB 2012 neu aufgenommene ATV DIN 18326 „Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen“ gilt für Leistungen zur Verbesserung der aktuellen Funktionsfähigkeit von Entwässerungsleitungen und -kanälen im Erdreich sowie den zugehörigen Bauwerken unter vollständiger oder teilweiser Einbeziehung ihrer ursprünglichen Substanz. Mit der Erarbeitung einer VOB/C-Norm für Kanalrenovierungsarbeiten wurden einheitliche Vorgaben für Vergabe, Ausschreibung und Mindestqualitätsstandards definiert.
Abschnitt 0 „Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung“ gibt eine Übersicht, welche Punkte bei Bauverträgen vom Auftraggeber zu regeln sind. Eine lückenlose Prüfung von der Materialherstellung bis zum vor Ort hergestellten Produkt ist unerlässlich, um eine dauerhafte Sanierung sicher zu stellen. Deshalb werden in Abschnitt 2 „Stoffe, Bauteile“ neben den DIN-Normen für die gebräuchlichsten Stoffe und Bauteile auch Festlegungen zu entsprechenden Prüfungen aufgeführt. Abschnitt 3 „Ausführung“ regelt, wie der Auftragnehmer seine Leistungen auszuführen hat, wenn im Bauvertrag nichts anderes vereinbart ist. Vorgaben zu notwendigen Vor- und Nacharbeiten und Regelausführungen von Renovierungsarbeiten sind definiert. Ebenso werden Regelungen für folgende Verfahren bzw. Technikfamilien angegeben: Rohrstrang-Lining, Einzelrohr-Lining, Close-Fit-Lining, Wickelrohr-Lining, Schlauchlining und montierte Einzelelemente. In Abschnitt 4 „Nebenleistungen, Besondere Leistungen“ werden Nebenleistungen beschrieben, die ein Auftragnehmer als unselbständige Leistungen erbringen muss, um die Hauptleistung auszuführen. Dazu gehört unter anderem eine optische Inspektion als Vorbereitung unmittelbar vor der Renovierung sowie das Einmessen der Lage der Anschlüsse inkl. Dokumentation.
DWA-M 144-3
Mit dem Merkblatt DWA-M 144-3 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 3: Renovierung mit Schlauchliningverfahren (vor Ort härtendes Schlauchlining) für Abwasserkanäle“ werden harmonisierte, standardisierte, zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) definiert. Diese ermöglichen, die in den Regelwerken aufgezeigten technischen Möglichkeiten im Sinne der VOB mit der entsprechenden vertraglichen Sicherheit und Qualität auszuschreiben. Damit wird der Grundstein für die sichere Abwicklung des Bauvertrages gelegt. Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen sind darauf abgestellt, dass die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATVs)“ Bestandteil des Bauvertrages wird, und damit insbesondere ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und ATV DIN 18326 „Renovierungsarbeiten an Entwässerungskanälen“.
Handlungsbedarf besteht
Vor dem Hintergrund der vielen Neuerungen in DIN EN 18326 und DWA-M 144-3 besteht Handlungsbedarf auf Seiten von Auftraggebern und Planern, ebenso wie auf Seiten der ausführenden Unternehmen. Sanierungsmaßnahmen haben bestmögliche Aussicht auf Erfolg, wenn das aktuelle Fachwissen aus Norm und Praxis umgesetzt wird. Konsens unter den Fachleuten besteht in der Einschätzung, dass Qualität und Funktion von Abwasserleitungen und -kanälen entscheidend von einer fachgerechten Ausschreibung und Bauüberwachung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik abhängen. In der Regel hat der Planer für diese fachgerechte Ausschreibung Sorge zu tragen und darüber hinaus ist er ebenfalls verantwortlich dafür, dass vor Ort geeignete Verfahren nach den Regeln der Technik eingesetzt werden. Vielfältige Arbeitshilfen aus dem umfangreichen Dienstleistungspaket der Gütesicherung Kanalbau stehen ihm dabei zur Verfügung, zum Beispiel die Leitfäden für die Eigenüberwachung und Verfahrenshandbücher. Deshalb setzen Auftraggeber und Planer die Gütesicherung auch bei Ausschreibung und Bauüberwachung von Tiefbaumaßnahmen ein.
So sind etwa die in der DIN EN 18326 nach Abschnitt 3.3.3. geforderten Dokumentationen zu Einbau und Aushärtung (Örtlich hergestellte und härtende Rohre (Schlauchlining)) bereits durch die Verfahrenshandbücher der Gütezeicheninhaber Gruppe S abgedeckt. Die zum Einsatz kommenden Materialien mit entsprechender Eignungsprüfung sind hierin genannt. Weiterhin sind im Handbuch Anforderungen an Verfahren, Ausführung und auch an die Eigenüberwachung definiert. Die Verfahrensprozesse zur Aushärtung der verschiedenen Materialien vor Ort erfordern zur Gewährleistung einer hohen Qualität eine Eigenüberwachung mit Dokumentation. Diese Dokumentation ermöglicht dem Bauüberwacher die notwendige Prüfung von Soll- und Istwerten für das jeweilige Sanierungsverfahren. Die Verfahrenshandbücher werden vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft geprüft und freigegeben.
Leitfäden für die Eigenüberwachung
Eine Hilfe zur Dokumentation der Eigenüberwachung bietet die Gütegemeinschaft in Form der Leitfäden für die Eigenüberwachung an. Leitfäden existieren für die Ausführung von Maßnahmen in Offener Bauweise (AK), im Vortrieb (VP, VM/VMD, VO/VOD) sowie der Inspektion (I), Reinigung (R) und Dichtheitsprüfung (D). Hinzu kommen nun die Leitfäden für Ausschreibung und Bauüberwachung im Bereich Kanalbau in offener Bauweise (ABAK), Vortrieb (ABV) und Sanierung (ABS). Um den Informationsbedarf bei Planern und Ausschreibenden zu erfüllen, wurden die Leitfäden für die Eigenüberwachung „Ausschreibung und Bauüberwachung von Sanierungsmaßnahmen“ durch die Gütegemeinschaft Kanalbau überarbeitet und angepasst.
Im Rahmen der Eigenüberwachung werden für alle Beurteilungsgruppen die maßgeblichen Parameter überprüft und deren Einhaltung dokumentiert. Neben Hinweisen und Erläuterungen enthalten sie Checklisten und Protokolle als Muster zur Dokumentation. Zusätzlich enthalten die Leitfäden Anforderungen aus DIN-EN Normen und DWA-Regelwerk mit den entsprechenden Vorgaben in Bezug auf die Eigenüberwachung. Auftraggeber und Ingenieurbüros, die das Gütezeichen Kanalbau Gruppe ABS führen, sind über diese Änderungen informiert.
RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau