Fokus Fettabscheider
Wofür der Betreiber gerade stehen muss
Wer qua Gesetz einen Fettabscheider braucht, hat dessen korrekten Betrieb mit einer Fülle von Pflichtaufgaben sicherzustellen. Sachkundelehrgänge qualifizieren den Betreiber für das ordnungsgemäße Handling seiner Anlage.
Fett und Öl verursachen Ablagerungen in den Rohrleitungen der Gebäudeinstallation. Vor allem aber beeinträchtigen sie die Funktionsweise von Kanalisation und Kläranlagen. Gewerbetreibende, deren Abwässer Fette und Öle tierischer oder pflanzlicher Herkunft enthalten, sind deshalb zum Einbau von Fettabscheidern verpflichtet. Betroffen sind neben allen Gastronomen und Gemeinschaftsverpflegern auch zahlreiche Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe der Lebens- und Genussmittelbranche – von Schlachthöfen und Metzgereien über Produzenten von Fertiggerichten bis zu Schokoladenfabrikanten.
Ein Fettabscheider sorgt dafür, dass Fette und Öle am Ort ihres Anfalls aus dem Abwasserstrom abgetrennt werden. So fordert es der Gesetzgeber. Den wasserrechtlichen Rahmen bilden das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit § 57 (Einleiten von Abwasser in Gewässer – Direkteinleitung) und § 58 (Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen – Indirekteinleitung), weiterhin die Landeswassergesetze sowie im Regelfall der Indirekteinleitung die Indirekteinleiterverordnung und schließlich die kommunalen Abwassersatzungen. Zusätzliche baurechtliche Bestimmungen im Bauproduktengesetz des Bundes und in den Bauordnungen der Länder gewährleisten die wasserrechtliche Eignung der Abscheider. Mittels entsprechender Prüfverfahren müssen Hersteller für jeden ihrer Anlagentypen eine Bauartzulassung erwirken. Als Genehmigungsinstanz für den Betreiber einer Abscheideranlage fungiert die untere Wasserbehörde im zuständigen Landratsamt. Normative Grundlage für Herstellung, Güteüberwachung, Einbau und Betrieb von Fettabscheidern ist die EN 1825 in Verbindung mit der deutschen Ergänzungsnorm DIN 4040-100. Beide Normen müssen grundsätzlich gemeinsam angewendet werden. Das an diesen Normen orientierte Marktangebot geeigneter Systeme umfasst Anlagen zur Aufstellung im Gebäude und – wegen der Platzeinsparung vielfach bevorzugt – zum Erdeinbau im Außengelände, beispielsweise unter einem Verkehrsweg, Parkplatz oder Grünbereich. Serviceorientierte Hersteller bieten neben Lieferung, Montage und Inbetriebnahme schon im Vorfeld des Kaufs Beratung und Planung an sowie insbesondere auch das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen und Nachweise.
Für den Betreiber ist es mit dem Einbau eines normgerechten Fettabscheiders bei Weitem nicht getan. Nach Installation und Inbetriebnahme kommen Aufgaben auf ihn zu, die ihn auf den sachgemäßen Betrieb seiner Anlage verpflichten. Nachlässigkeiten können behördlich verfügte Anordnungen und im äußersten Fall die Schließung des Unternehmens zur Folge haben. Gemäß Teil 2 der EN 1825 gehören zu den Betreiberpflichten
Darüber hinaus muss der Betreiber zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Funktionsweise weitere Regeln beachten:
Qualifizierung durch Sachkundelehrgang
Damit das alles im Sinn der Regelvorgaben zuverlässig klappt, bieten Hersteller von Fettabscheidern entsprechende Sachkundelehrgänge an. Die Seminare befähigen und berechtigen den Betreiber eines Fettabscheiders oder einen von ihm beauftragten Mitarbeiter zur Durchführung sämtlicher Betriebs-, Wartungs- und Entsorgungsarbeiten mit Ausnahme der Generalinspektion. Das Kursprogramm gliedert sich in einen Theorie- und einen Praxisteil.
Im Theorieblock werden den Teilnehmern die chemisch-physikalischen Grundlagen der Abscheidetechnik sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen des Abscheiderbetriebs einschließlich haftungsrechtlicher Aspekte vermittelt. Zu den Lehrgangsinhalten gehören insbesondere Informationen über Anlagentypen und deren Funktionsweisen sowie die praxisorientierte Erläuterung der Betreiberpflichten nach EN 1825 / DIN 4040-100 mit entsprechenden Einweisungen in Betrieb, Wartung und Führung des Betriebstagebuchs. Der Praxisteil bietet dann Gelegenheit, an einer Abscheideranlage die erforderlichen Kontroll-, Wartungs- und Entsorgungsarbeiten unter Anleitung durchzuführen. Außerdem gehört die Erstwartung der eigenen Anlage zum Programm. Hierfür wird ein gesonderter Termin nach dem Lehrgang vereinbart. Bei Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmer ein Sachkundezertifikat sowie einen Nachweis zur Vorlage bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Dieser Nachweis benennt die nunmehr sachkundigen Personen und zeigt der Behörde die eigenverantwortliche Durchführung der Wartungsarbeiten an. Darüber hinaus attestiert ein separates Wartungsprotokoll die einweisende Erstwartung am eigenen Fettabscheider. Der grundlegende Vorteil aus der Teilnahme am Sachkundelehrgang liegt jedoch darin, dass der Betreiber eines Abscheiders nun unabhängig von externen Dienstleistern die Umwelt- und Betriebssicherheit seiner Anlage im Rahmen rechtlicher Vorgaben sicher gewährleisten kann und dabei gleichzeitig Wartungs- und Entsorgungskosten reduziert.
Aufbau, Ablaufgrenzwert,
Speichermengen
Fettabscheider bestehen in Fließrichtung gesehen aus drei Funktionsbereichen. Zunächst setzen sich im Schlammfang grobe und schwere Schmutzstoffe ab. Darauf folgt die eigentliche Fettabscheidung, indem eine Strömungsberuhigung dafür sorgt, dass die gegenüber Wasser leichteren Fette und Öle zur Wasseroberfläche steigen können. Dort bilden sie eine stetig wachsende Schwimmschicht. Am Ende schließt sich ein Probenahmeschacht an, der es ermöglicht, Abwasserproben aus dem fließenden Abwasserstrom zu entnehmen. Nach Durchlaufen dieser drei Stationen darf das nunmehr von Fett und Öl befreite Abwasser in die Kanalisation geleitet werden. Der einzuhaltende Grenzwert liegt üblicherweise bei 250 mg/l lipophiler Stoffe, kann aber örtlich auf bis zu 100 mg/l reduziert sein.
Hinsichtlich der Entleerungsintervalle sind die Speicherkapazitäten der jeweiligen Anlage zu beachten. Nach Normvorgabe beträgt das Schlammfangvolumen das 100-bzw. 200-fache der Abscheider-Nenngröße. Die Speicherkapazität des Fettsammelraums wird von der EN 1825 auf das mindestens 40-fache der Nenngröße, ausgedrückt in Litern, festgelegt.n