Neues aus der Anstalt

Mit der flächendeckenden Einführung des Mindestlohns zum 01. Januar 2015 kommt auf alle Arbeitgeber, und damit auch auf alle Bauunternehmer, eine neue Pflicht zu – sie müssen für bestimmte Gehalts- und Beschäftigungsgruppen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter dokumentieren.

Aber in typisch deutscher Manier sind die Bürokraten mal wieder deutlich übers Ziel hinaus geschossen. Denn die Gehaltsgrenze, bis zu der penibel Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit dokumentiert werden muss, liegt bei praxisuntauglichen 2.958 Euro! Ein Bezieher von Mindestlohn müsste dafür täglich, also auch an Wochenenden...

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