Bundesratsinitiative zum Übernahmerecht: Faire Wettbewerbsbedingungen liegen im Interesse der privaten Anleger und der deutschen Industrie
„Deutschland muss sich gegen eine unkontrollierte neue Übernahmewelle wappnen. Dies liegt sowohl im Interesse der privaten Anleger als auch der deutschen Industrie.“ Mit diesen Worten begrüßte am 5. November in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper die Gesetzesinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einfügung sog. Creeping-In-Vorschriften in das deutsche Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Niemand habe etwas gegen ausländische Investoren, die das Kapital zum Wohle der Unternehmen und der Mitarbeiter einsetzen wollten. Wenn sich aber Investoren mit dem Ziel der Zerschlagung in leistungsfähige deutsche Unternehmen „einschleichen“ wollten, dann müsse dem im Interesse der Kleinanleger, aber auch der Erhaltung einer leistungsfähigen deutschen Industriestruktur ein Riegel vorgeschoben werden. Knipper: „Es geht derzeit längst nicht mehr nur um die unfreundliche Übernahme eines deutschen Bauunternehmens, es geht um die Zukunft aller börsennotierten deutschen Unternehmen, die sich in Streubesitz befinden.“
Das Argument, ein restriktiveres Übernahmerecht wirke abschreckend auf potenzielle Investoren am Industriestandort Deutschland, lässt Knipper nicht gelten. Fast alle europäischen Nachbarstaaten hätten in ihrem Übernahmerecht Vorkehrungen gegen Übernahmewellen getroffen. Dies gelte für Frankreich und Großbritannien ebenso wie für Spanien. Der Erfolg Frankreichs bei der Akquisition von anlagesuchendem Kapital zeige im Übrigen, dass es zwischen der Liberalität des Übernahmerechts und der Stärke des Kapitalzustroms keinen Zusammenhang gebe.
Die deutsche Industrie sollte jedoch nicht allein auf den Gesetzgeber vertrauen; es komme jetzt auch darauf an, sich selbst gegen unliebsame Übernahmen zu schützen, erklärte Knipper. Unternehmen, die sich derzeit in Streubesitz befänden, seien gut beraten, über neue Formen der Mitarbeiterbeteiligung nachzudenken. Es gelte, eine neue deutsche Aktienkultur zu entwickeln, um die deutschen Unternehmen aus einer allzu großen Abhängigkeit von internationalen Aktionären zu lösen. Das setze aber wiederum voraus, dass die Belegschaftsaktionäre gegen die Übervorteilung durch unliebsame Angreifer beschützt würden. Auch das spreche für eine entsprechende Ergänzung des deutschen Übernahmerechts.
Die CDU/CSU-Fraktion habe bei der Novellierung des Übernahmerechts im Jahre 2001 vorgeschlagen, Creeping-In-Regeln in das WpÜG einzufügen. Dies sei damals von der rot-grünen Koalition zurückgewiesen worden. Inzwischen hätten sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen, wie die Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen zeige, eines Besseren besonnen; CDU/CSU sollten die Gelegenheit nutzen, die schon damals erkannte Lücke im Übernahmerecht zu schließen. Knipper: „Die Argumente, die 2001 für Creeping-In-Regeln im deutschen Übernahmerecht sprachen, haben heute eher an Bedeutung gewonnen.“