Meinungsverschiedenheiten auf der Baustelle außergerichtlich beilegen
„Die neue Streitlösungsordnung für das Bauwesen ermöglicht Bauvertragsparteien, die bei der Abwicklung einer Baumaßnahme auftretenden Meinungsverschiedenheiten in einem auf das jeweilige Problem zugeschnittenen Streitlösungsverfahren außergerichtlich beizulegen. Die deutsche Bauindustrie begrüßt diesen ganzheitlichen Ansatz.“ Mit diesen Worten kommentierte in Berlin der Vizepräsident Wirtschaft des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie Prof. Thomas Bauer die von der Deutschen Gesellschaft für Baurecht (DGfB) und dem Deutschen Beton- und Bautechnik Verein (DBV) im Januar 2010 herausgegebene neue „Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau)“.
Neben der Schlichtung sind nach Auffassung von Bauer besonders hervorzuheben die Regelungen zur Adjudikation, mit denen die Parteien eine rasche, vorläufig bindende Entscheidung von Streitigkeiten mit der Möglichkeit der späteren (schieds-) gerichtlichen Überprüfung erreichen können. Dies stelle gerade bei länger laufenden Baumaßnahmen eine Möglichkeit dar, den Projektfortschritt – trotz einer Meinungsverschiedenheit auf der Baustelle – im Interesse aller Beteiligten zu sichern. Bauer: „Schlichtung und Adjudikation fördern die Kooperationsbereitschaft beim Bauen und das partnerschaftliche Miteinander. Sie sind ein wichtiges Vertragsmodul bei der Realisierung von Baumaßnahmen im sog. Partneringmodell.“
Bauer sieht die Streitlösungsordnung Bau als einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem – im Idealfall im BGB – gesetzlich geregelten Adjudikationsverfahren und damit zu einer neuen Streitkultur in Deutschland. Ziel müsse sein, Konflikte möglichst erst gar nicht entstehen zu lassen bzw. doch aufgetretene Konflikte vor einer möglichen Verhärtung der Verhandlungspositionen rasch und effizient zu lösen. Hier sei auch der Gesetzgeber gefragt. Bauer appelliert an alle am Bau Beteiligten – insbesondere auch die öffentliche Hand –, in den Bauverträgen verstärkt außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren zu vereinbaren. Langwierige, zermürbende Gerichtsprozesse sollten nur noch der Ausnahmefall sein.
Die Streitlösungsordnung Bau umfasst Regelungen zur Mediation, Schlichtung, Adjudikation und zum Schiedsgericht. Alle Streitlösungsverfahren können einzeln oder kombiniert zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Daneben werden den Parteien Mustervereinbarungen an die Hand gegeben und die bestehende Liste der Schiedsrichter durch Listen für Mediatoren, Schlichter und Adjudikatoren erweitert. Die Streitlösungsordnung Bau ist unter www.betonverein.de und www.baurecht-ges.de abrufbar