Vor Gericht undauf hoher See …

Kommentare zur aktuellen Rechtsprechung für die Bauwirtschaft

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand … so ein alter Sinnspruch. Vier wichtige Urteile aus Januar und Februar 2009 stellt Rechtsanwalt Michael Werner vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hier vor und kommentiert sie kompetent und praxisbezogen.

Zu den Folgen eines Verzichts auf die Bürgen-Einrede nach

§ 768 BGB

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit
Urteil vom 12. Februar 2009 – VII ZR 39/08 – (www.ibr-online.de) Folgendes entschieden: 

1. Die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, diesem eine selbstschuldnerische, unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft nach einem zum Vertrag gehörenden Muster zu stellen, und der in diesem Bürgschaftsmuster erklärte Verzicht des Bürgen auf die Einreden nach § 768 BGB, sind sprachlich und inhaltlich trennbare Teile der Sicherungsvereinbarung, die einer...

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