Ausgebremste Infrastruktur
Europa-Recht hinkt hinterherOft vergeht von der Planung bis zur endgültigen Genehmigung wichtiger Infrastrukturvorhaben ein ganzes Jahrzehnt. So erweisen sich Genehmigungsverfahren als Fortschrittsbremse.
Das Bundesverwaltungsgericht hat jüngst den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Autobahn 20 zwischen Weede und Wittenborn für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Das gleiche Schicksal hatte zuvor bereits den angrenzenden Planungsabschnitt bei Bad Segeberg sowie den schleswig-holsteinischen Teil der A 20 Elbquerung ereilt.
Damit besteht für wichtige Teile der Ost-West-Verbindung weiterhin ein Baustopp. Die vom Gericht festgestellten Planungsfehler müssen nun in zeitaufwändigen ergänzenden Verfahren ausgebessert werden.
Rechtliche Anforderungen steigen stetig
Die Gründe für solche Miseren sind vielfältig: Die rechtlichen Anforderungen an umweltrelevante Vorhaben steigen stetig. Das europäische Natur- und Artenschutzrecht sowie das Wasserrecht erfordern immer umfangreichere Umweltuntersuchungen, die mehrere Monate oder sogar Jahre dauern und deren Dokumentation in den Antragsunterlagen oft mehrere tausend Seiten einnimmt. Hohe fachliche Hürden ergeben sich aus dem im Europäischen Recht verankerten Vorsorgegrundsatz, der bei wissenschaftlichen Unsicherheiten zu weitreichenden Worst-Case-Annahmen zwingt.
Zudem kommt es auf die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung an. Bei mehrjährigen Genehmigungsverfahren veralten die den Umweltuntersuchungen zugrunde liegenden Daten und müssen neu erhoben werden. Auch bei Änderungen von Rechtsvorschriften oder der Rechtsprechung während des Verfahrens müssen die Unterlagen nachgebessert, häufig auch die Öffentlichkeit erneut beteiligt werden. Darin liegt ein Hauptgrund für lange Verfahrensdauern und eine Hauptfehlerquelle.
Erweitertes Klagerecht schränkt
Rechtssicherheit ein
Hinzu kommt: Der Europäische Gerichtshof hat die Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgeweitet. Zudem hat er die gerichtliche Präklusion aufgehoben. Umweltvereinigungen und Privatpersonen können so bei umweltrelevanten Vorhaben erstmals im Gerichtsverfahren Einwendungen erheben und müssen dies nicht mehr bereits während des Genehmigungsverfahrens tun. Dies vermindert die Rechts- und Planungssicherheit erheblich.
Zugleich zeichnen sich deutsche Verwaltungsgerichte durch eine hohe Kontrolldichte aus und prüfen die den Genehmigungen zugrundeliegenden Fachgutachten in bemerkenswerter Detailtiefe. Bildete diese hohe Kontrolldichte früher gewissermaßen das Gegenstück zu den strengen Zugangsvoraussetzungen für eine gerichtliche Überprüfung, ist diese Balance mit der Ausweitung des Rechtsschutzes im Umweltrecht aus dem Gleichgewicht geraten.
Europäisches Recht schränkt Wirksamkeit ein
Die Politik hat den Handlungsbedarf erkannt, wie der Erlass des Planungsbeschleunigungsgesetzes (nur) für Verkehrswegeplanungen zeigt. Die für grundlegende Verbesserungen erforderliche Reduzierung inhaltlicher Anforderungen, insbesondere des Natur- und Artenschutzrechtes, auf die wirklich erforderlichen Schutzstandards ist aber schon deshalb ausgeblieben, weil hierfür meist Nachjustierungen der europäischen Richtlinien erforderlich wären. Vorhabenträger, Behörden und Gerichte sollten daher die schon jetzt im Detail bestehenden Beschleunigungsmöglichkeiten nutzen und die rechtlichen Anforderungen mit Sorgfalt, aber auch mit Augenmaß anwenden.