Im Plan

Ende 2015 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den „Stufenplan Digitales Planen und Bauen“ veröffentlicht, wonach bis Ende 2020 alle neu zu planenden Projekte im Zuständigkeitsbereich des BMVI nach einem konkret definierten Leistungsniveau mit BIM geplant und gebaut werden sollen. Inzwischen ist über die Hälfte der selbst gesetzten Frist vorüber. Vor kurzem stellte die FDP-Fraktion im Bundestag eine kleine Anfrage, um sich zu dem Thema auf einen aktuellen Stand zu bringen; die Antworten liegen vor.

Ein Lichtblick: Die Bundesregierung hält angesichts der gemachten Erfahrungen und der wissenschaftlichen Begleitung von insgesamt 30 Pilotprojekten den Zeitplan weiterhin für realistisch. Infrastrukturbau und Hochbau sollen gleichrangig gefördert und gefordert werden, um die digitale Transformation zu bewältigen. Ziel des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) sei es, Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Einführung von BIM für den gesamten Hochbaubereich zu schaffen.

Auch die IGA, die neue Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen, die spätestens am 1. Januar 2021 Planung und Bau der Fernstraßen übernehmen will, soll „die Methode BIM in ihre Strukturen übernehmen und anwenden“ können.

Die Bundesregierung stellte durch BIM eine höhere Planungsqualität und einen reduzierten Koordinationsaufwand fest. Sollte der Stufenplan tatsächlich eingehalten werden, wäre das eine bemerkenswerte Leistung. Jetzt muss man nur noch einen Weg finden, die zu BIM erforderlichen planerischen Leistungen auch abrechenbar zu machen – noch lässt die geltende HOAI dazu keinen Spielraum.

Der Antwortenkatalog samt Fragen ist als Drucksache 19/6028 über die Dokumentendatenbank des Deutschen Bundestags abrufbar.

ZAHL DES MONATS

< 300.000

Wohnungen wurden 2018 gebaut – 20 % weniger, als erforderlich wären, um das von der Bundesregierung bis 2012 angestrebte Ziel von insgesamt 1,5 Millionen neuer Wohnungen zu erreichen

Quelle: Statistisches Bundesamt / DGfM

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