Kein „Weiter so“
„Die versprochene Beschleunigung endet jäh auf dem Standstreifen“ – so urteilte Prof. Beate Wiemann, Hauptgeschäftsführerin des Bauindustrieverband Nordrhein-Westfalen, zum Ende November beschlossenen Planungsbeschleunigungsgesetz. Dessen erklärtes Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen sowie Bürokratie abzubauen, wird nur unzureichend angegangen. Wer beispielsweise eine alte Brücke abbricht und durch eine neue an gleicher Stelle ersetzt, braucht trotz Planungsbeschleunigungsgesetz auch in Zukunft ein vollständiges Planfeststellungsverfahren.
Einfacher wäre es, in solchen Fällen ein Planungsgenehmigungsverfahren einzusetzen. Es erfolgt – im Gegensatz zum Planfeststellungsverfahren – ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Das sollte bei zu ersetzenden Bestandsbrücken unproblematisch sein, da das Planfeststellungsverfahren schon für die Bestandsbrücke durchgeführt wurde. Auch ließen sich etwaige Klagen gegen neue Projekte direkt aufs Bundesverwaltungsgericht beschränken, statt den Klageweg durch alle Instanzen zu ermöglichen.
Trotz aller Anstrengungen verbesserte sich im Zeitraum von September 2014 bis März 2016 zwar der Zustand von knapp 6000 Brücken; im gleichen Zeitraum verschlechterte sich aber der Zustand von über 8700 Brücken. Das neue Gesetz kann also nur ein erster Schritt sein. Denn nur mit entschlossenem Handeln können wir den Wettlauf gegen den Brückenverschleiß noch gewinnen.
ZAHL DES MONATS
3,8 Mio. m²
Deutschlandweit muss fast ein Siebtel der Brückenflächen dringend instandgesetzt werden – mehr als 3,8 Millionen Quadratmeter, die sich auf 2500 Brücken verteilen.
Quelle: BMVI