NEUE EU-RICHTLINIE

Reform der VOB/A

Ende Februar 2014 verabschiedete die EU eine neue Richtlinie zur Erteilung öffentlicher Bauaufträge, deren Wert mindestens 5,186 Mio Euro erreicht. Die Inhalte der Richtlinie sind bis April 2016 in nationales Recht umzusetzen

Die neue europäische Richtlinie zur Erteilung öffentlicher Bauaufträge[i] erfordert eine Überarbeitung des 2. Abschnitts der VOB/A. Die Bundesregierung hat am 07.01.2015 entschieden, die Richtlinie „Eins zu eins“[ii] in deutsches Recht zu übernehmen. Die Richtlinie bietet den nationalen Gesetzgebern an vielen Stellen Gestaltungsspielräume. Der vorliegenden Artikel werden Vorschläge genannt, die bei der Übernahme in deutsches Recht beachtet werden sollten.

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