Fachbeiträge

Ausgabe 10/2011

Digital erweiterte Bautagebücher

Rechtsgrundlage für das Führen eines Bautagebuchs

Eine zwingende Rechtsgrundlage für das Führen eines Bautagebuchs ist allein der Vertrag zwischen Bauherr und Architekt bzw. Ingenieur. Eine allgemein gesetzlich vorgeschriebene...

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Ausgabe 7-8/2011

Von Unwirksamkeiten und Zulässigkeiten

Kommentare zur aktuellen Rechtsprechung für die Bauwirtschaft

Drei wichtigen neuen Urteilen widmet sich unser Autor Rechtsanwalt Michael Werner in dieser Ausgabe von baumarkt+bauwirtschaft: Der Unwirksamkeit einer AGB-Sicherungsabrede der öffentlichen Hand...

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Ausgabe 7-8/2011

Die Informations- und Wartepflicht des § 101 a GWB

Die Vorabinformationspflicht bitte beachten!

Mit dem Inkrafttreten des aufgrund des Vergaberechtmodernisierungsgesetzes 2009 geänderten GWB wurde die in § 13 VgV a. F. geregelte Informationspflicht in das GWB mit Aufnahme des § 101a...

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Ausgabe 1-2/2010

Verzögerte Vergabe - Langfassung

Baubetriebliche Ermittlung angepasster Bauzeiten und angepasster Baukosten
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. B?tzkes

Hier finden Sie die ausführliche und ausführlich bebilderte Langfassung des Artikels „Verzögerte Vergabe“ aus baumarkt+bauwirtschaft 1-2/2010, Seite 18. Die verzögerte Vergabe bei öffentlichen Bauprojekten stellt eine Sonderform der Störung des Bauablaufs dar, weil die Störung bereits eintritt, bevor mit der Bauausführung überhaupt begonnen wird. Lange Zeit war unklar, wer die Folgen der verzögerten Vergabe zu tragen hat: Der Auftraggeber als „Veranstalter“ der öffentlichen Ausschreibung oder der Bieter als Teilnehmer am Vergabeverfahren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals 2009 hierzu entschieden, dass das Vergabeverfahrensrisiko grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen ist. Aus juristischer Sicht wurden die Urteile bereits in den Heften 07-08/2009 (Seiten 64 – 66), 11/2009 (Seiten 34 – 37) und 12/2009 (Seiten 41 – 43) diskutiert. Mit dem vorliegenden Beitrag soll aus baubetrieblicher Sicht erörtert werden, wie die Ansprüche, welche dem Grunde nach festgestellt wurden, baubetrieblich der Höhe von festgestellt werden können.

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Mehr Transparenz im Bereich der Sanierung

Gütesicherung RAL-GZ 961: Neue Struktur beim Gütezeichen „S“

Es gibt eine Vielzahl von Sanierungsfachfirmen, die über ein RAL-Gütezeichen Kanalbau Beurteilungsgruppe S verfügen. Firmen, die das Gütezeichen führen, weisen Erfahrung und Zuverlässigkeit Ihres...

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