Die Scheu vor dem Nein ist verbreiteter als der Mut, den es braucht, eine ablehnende Antwort zu geben. Doch nur wer Nein sagen kann, vermag das eigene Leben wirklich zu steuern. Auch mal Nein...
Die bauliche Entwicklung in Bratislava verläuft stürmisch. Der österreichische Baukonzern Strabag hat dort den ersten Bauabschnitt einer neuen Zentrale fertiggestellt. Die Gläser und Verglasungen...
Ab dem 1. Januar 2010 hat die Lafarge Gips GmbH eine neue Vertriebsstruktur: Bei der Neuorganisation standen die verschiedenen Kundensegmente und deren besondere Bedürfnisse im Mittelpunkt: Statt der...
Nach dem großen Erfolg des 2008 gegründeten Erfahrungsaustausch-Kreises (kurz Erfa) für Einkäufer aus Bauunternehmen findet am 30. März 2010 in Kassel die Startveranstaltung für einen zweiten...
Mit der Einführung der EnEV 2009 hat der Gesetzgeber die Wärmeschutzanforderungen erheblich verschärft. Die Erhöhung der Vorgaben bezieht sich speziell auf die zu dämmenden Hüllflächen. Um Planern den...
Liebe Leserin, lieber Leser, die Redaktion baumarkt+bauwirtschaft wünscht Ihnen ein gesundes, erfolgreiches und glückliches Jahr 2010, etwas verspätet, aber besser spät als nie! Was wird uns dieses...
Baubetriebliche Ermittlung angepasster Bauzeiten und angepasster Baukosten
Hier finden Sie die ausführliche und ausführlich bebilderte Langfassung des Artikels „Verzögerte Vergabe“ aus baumarkt+bauwirtschaft 1-2/2010, Seite 18.
Die verzögerte Vergabe bei öffentlichen Bauprojekten stellt eine Sonderform der Störung des Bauablaufs dar, weil die Störung bereits eintritt, bevor mit der Bauausführung überhaupt begonnen wird. Lange Zeit war unklar, wer die Folgen der verzögerten Vergabe zu tragen hat: Der Auftraggeber als „Veranstalter“ der öffentlichen Ausschreibung oder der Bieter als Teilnehmer am Vergabeverfahren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals 2009 hierzu entschieden, dass das Vergabeverfahrensrisiko grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen ist. Aus juristischer Sicht wurden die Urteile bereits in den Heften 07-08/2009 (Seiten 64 – 66), 11/2009 (Seiten 34 – 37) und 12/2009 (Seiten 41 – 43) diskutiert. Mit dem vorliegenden Beitrag soll aus baubetrieblicher Sicht erörtert werden, wie die Ansprüche, welche dem Grunde nach festgestellt wurden, baubetrieblich der Höhe von festgestellt werden können.
Kommentare zur aktuellen Rechtsprechung für die Bauwirtschaft
OLG Schleswig, Celle und Düsseldorf, dreimal sprach ein Oberlandesgericht Recht und dreimal kommentiert unser Autor Rechtsanwalt Michael Werner vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie die...
Auftraggeber und Auftragnehmer, Planer und Gutachter müssen alles unternehmen, damit Konflikte im Zusammenhang mit der Planung, Ausführung, Abnahme, Abrechnung und Mängelhaftung im Zusammenhang mit...
Der folgende, zweiteilige Aufsatz richtet sich an Entscheidungsträger und Ingenieure in Bauunternehmen, die bereits oder zukünftig mit internationalen Bauverträgen in Berührung kommen. Durch die...